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Sportbogenausrüstung
Bei Continental kann pro Passagier jeweils eine Sportbogenausrüstung als Gepäckstück aufgegeben werden. Alle Gegenstände müssen in einem geeigneten Behälter ordnungsgemäß verpackt sein. Eine Sportbogenausrüstung besteht aus:
- 1 Bogentasche mit Bogen
- 1 Köcher mit Pfeilen
- Eine Zubehörtasche, die stabil genug sein muss, um den Inhalt vor Beschädigung zu schützen.
Gegebenenfalls wird die Gebühr für das erste aufgegebene Gepäckstück ($20 (USD)) oder für das zweite aufgegebene Gepäckstück ($30 (USD)) erhoben. Für Sportbogenausrüstungen, die zusätzlich zum erlaubten Freigepäck mitgeführt werden, fällt die jeweils für Übergepäck geltende Gebühr an.
Continental haftet nicht für Schäden an Sportbogenausrüstungen, die nicht in Hartschalenbehältern verstaut sind.
Fahrräder
Continental Airlines akzeptiert ein nichtmotorisiertes, einsitziges Fahrrad oder bis zu zwei nichtmotorisierte Fahrräder, die in einem einzelnen Behälter verpackt sind, als aufgegebenes Gepäck. Es gelten folgende Einschränkungen für Fahrräder:
Für Fahrradbehälter, die das Höchstgewicht von 23 kg und/oder die maximale Größe von 157 cm (Länge + Breite + Höhe) überschreiten, fällt eine Servicegebühr von $100 (USD) pro Strecke an. Diese Servicegebühr wird zusätzlich zu evtl. anfallenden Übergepäckgebühren berechnet. Fahrradausrüstungen mit einem Gewicht über 32 kg werden nicht als aufgegebenes Gepäck akzeptiert.
Für Fahrradbehälter, die das Höchstgewicht von 23 kg und/oder die maximale Größe von 157 cm (Länge + Breite + Höhe) unterschreiten, fällt ggf. die Gebühr für das erste ($20 (USD)) oder das zweite aufgegebene Gepäckstück ($30 (USD)) an.
Lenkstangen müssen seitlich festgestellt und Pedale abmontiert werden oder
- Alle nicht befestigten Elemente müssen in Schaumstoff oder einem ähnlichen Schutzmaterial verpackt sein oder
- Fahrräder sollten in einem verschlossenen Behälter befördert werden. Wenn Sie einen Behälter benötigen, lesen Sie bitte den Abschnitt "Kostenlos zur Verfügung gestellte Taschen" auf unserer Website.
- Continental haftet nicht für Schäden an Fahrrädern, wenn die Lenkstangen nicht seitlich festgestellt und die Pedale nicht abmontiert und nicht in Schaumstoff oder einem ähnlichen Material verpackt wurden, oder wenn die Fahrräder nicht in Kartons oder Hartschalenbehältern verpackt wurden.
Hinweis: Fahrräder werden während eines Übergepäck-Embargos nicht befördert.
Boogie/Skim/Speed Boards
Bei Continental kann pro Passagier jeweils ein Boogie/Skim/Speed Board oder eine Bretttasche mit bis zu zwei Brettern als Gepäckstück aufgegeben werden.
Continental haftet nicht für Schäden an Boogie/Skim/Speed Boards.
Für Boogie/Skim/Speed Boards ist es nicht möglich, bei der Gepäckaufgabe gegen Zahlung eines entsprechenden Zuschlags einen höheren Wert zu deklarieren.
Gegebenenfalls wird für Boards die Gebühr für das erste aufgegebene Gepäckstück ($20 (USD)) oder für das zweite aufgegebene Gepäckstück ($30 (USD)) erhoben. Für ein Boogie/Skim/Speed Board, das zusätzlich zum erlaubten Freigepäck mitgeführt wird, fällt die jeweils für Übergepäck geltende Gebühr an.
Bowlingausrüstung
Bei Continental kann pro Passagier jeweils eine Bowlingausrüstung als Gepäckstück aufgegeben werden.
Eine Bowlingausrüstung besteht aus:
- Ein bis drei Bowlingkugeln. Continental erlaubt bis zu drei Bowlingkugeln in einer Tasche.
- Eine Bowlingtasche
- Ein Paar Bowlingschuhe
Gegebenenfalls wird für Bowlingausrüstungen die Gebühr für das erste aufgegebene Gepäckstück ($20 (USD)) oder für das zweite aufgegebene Gepäckstück ($30 (USD)) erhoben. Für eine Bowlingausrüstung, die zusätzlich zum erlaubten Freigepäck mitgeführt wird, fällt die jeweils für Übergepäck geltende Gebühr an.
Continental haftet nicht für Schäden an Bowlingausrüstungen.
Für Bowlingausrüstungen ist es nicht möglich, bei der Gepäckaufgabe gegen Zahlung eines entsprechenden Zuschlags einen höheren Wert zu deklarieren.
Campingausrüstung
Bei Continental können Campingausrüstungen als Gepäckstück aufgegeben werden. Campingausrüstungen umfassen u. a. folgende Gegenstände:
- Zelte
- Rucksäcke
- Schlafsäcke.
Bestimmte Gegenstände aus Stoff, Plastik, Vinyl oder leicht reißbarem Material sowie Gegenstände mit Aluminiumrahmen, Außentaschen, Gurten, Schnallen und anderen hervorstehenden Elementen werden als zerbrechliche Gegenstände akzeptiert. Continental haftet nicht für zerbrechliche Gegenstände. Laternen, Kocher und Heizelemente, die mit Flüssigbrennstoffen, Propan oder Butangas oder ähnlichen Substanzen betrieben werden, werden auf der Grundlage der Bestimmungen für Gefahrgut nicht als Gepäck akzeptiert.
Gegebenenfalls wird für Campingausrüstungen die Gebühr für das erste aufgegebene Gepäckstück ($20 (USD)) oder für das zweite aufgegebene Gepäckstück ($30 (USD)) erhoben.
Fechtausrüstung
Bei Continental können Fechtausrüstungen als Gepäckstück aufgegeben werden. Fechtausrüstungen müssen sicher in einem geeigneten Behälter oder einer entsprechenden Verpackung verstaut sein.
Für eine zusätzlich zum erlaubten Freigepäck mitgeführte Fechtausrüstung wird die auf dieser Strecke für ein einzelnes Gepäckstück gültige Übergepäckgebühr berechnet.
Für Fechtausrüstungen und -behälter, die mehr als 23 kg wiegen und neben der Fechtausrüstung noch andere Gegenstände bzw. andere Gegenstände anstelle der Fechtausrüstung enthalten, wird eine Gebühr von $50 (USD) für Übergewicht erhoben.
Für Transportbehälter von Fechtausrüstungen, die größer als 157 cm (L+H+B) sind und neben der Fechtausrüstung noch andere Gegenstände bzw. andere Gegenstände anstelle der Fechtausrüstung enthalten, wird eine Gebühr für Übergröße erhoben.
Continental haftet nicht für Schäden an Fechtausrüstungen.
Für Fechtausrüstungen ist es nicht möglich, bei der Gepäckaufgabe gegen Zahlung eines entsprechenden Zuschlags einen höheren Wert zu deklarieren.
Gegebenenfalls wird für Fechtausrüstungen die Gebühr für das erste aufgegebene Gepäckstück ($20 (USD)) oder für das zweite aufgegebene Gepäckstück ($30 (USD)) erhoben.
Schusswaffen
Bei Continental kann pro Passagier jeweils eine Schießausrüstung als Gepäckstück aufgegeben werden. Eine Schießausrüstung besteht aus einem Hartschalenbehälter für Schießausrüstungen mit bis zu fünf Schusswaffen mit oder ohne Zielrohr, bis zu 5 kg Munition sowie Gegenständen, die im Schießsport verwendet werden.
- Schusswaffen werden nur von Fluggästen akzeptiert, die mindestens 18 Jahre alt sind.
- Die internationalen Bestimmungen für Schusswaffen sind je nach Reiseziel und Transitland unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich bei den zutreffenden Konsulaten oder Botschaften nach genauen Informationen zu den Einfuhrbestimmungen, die für das/die Reiseziel(e) gelten.
- Schusswaffen sind für Reisen nach/aus Israel nicht zugelassen.
- Schusswaffen sind für Reisen nach/aus Dänemark nicht zugelassen.
- Für Flugreisen nach/von Großbritannien müssen Pistolen, Gewehre und Flinten in einem Hartschalen-Waffenbehälter verpackt sein.
- Passagiere, die Schusswaffen/Munition als Gepäck aufgegeben haben und nach/ab Amsterdam, Niederlande (AMS) reisen, müssen vor Abflug in ihrem Herkunftsland eine Genehmigung des niederländischen Konsulats bzw. der niederländischen Botschaft einholen. Waffen werden in Amsterdam möglicherweise beschlagnahmt, wenn der Besitzer nicht alle erforderlichen Genehmigungen vorweisen kann. Passagiere, die unter militärischem Befehl stehen, können Schusswaffen ohne vorherige Genehmigung des niederländischen Zolls als Gepäck aufgeben. Es ist verboten, Militärmunition als Gepäck aufzugeben. Das Antragsformular steht zum Herunterladen im Adobe PDF-Format zur Verfügung.
- Schusswaffen können nicht am Curbside-Check-in aufgegeben werden.
- Die Schusswaffe muss in einem abschließbaren Hartschalenbehälter verpackt sein. Der Behälter muss abgeschlossen werden und der Schlüssel oder die Zahlenkombination im Besitz des Passagiers verbleiben. Wenn Sie einen Hartschalenbehälter benötigen, lesen Sie sich den Abschnitt "Behälter" auf dieser Website durch.
- Handfeuerwaffen müssen in einem abschließbaren Hartschalenbehälter verpackt sein. Gepäck, das Handfeuerwaffen enthält, muss abgeschlossen werden, sobald es von Continental Airlines entgegengenommen wird, und der Schlüssel oder die Zahlenkombination muss im Besitz des Passagiers verbleiben.
- Die Schusswaffe wird in einem Bereich des Flugzeugs befördert, zu dem der Passagier keinen Zutritt hat. Ein Registrierungsnachweis ist nicht erforderlich.
- Für Schusswaffen, die zusätzlich zum erlaubten Freigepäck mitgeführt werden, fällt die jeweils für Übergepäck geltende Gebühr an.
- Es können maximal 5 kg Munition mitgeführt werden. Die Munition kann im selben Behälter wie die Schusswaffe oder in einem separaten Behälter verpackt sein. Die Munition muss in der Originalverpackung des Herstellers oder sicher in Faser-, Holz- oder Metallbehältern verpackt sein. Im Behälter muss die Munition vor Stößen geschützt und gegen Bewegung gesichert sein. Die Munition kann im selben Behälter wie die Schusswaffe oder in einem separaten Behälter verpackt sein.
Gegebenenfalls wird für Schusswaffen die Gebühr für das erste aufgegebene Gepäckstück ($20 (USD)) oder für das zweite aufgegebene Gepäckstück ($30 (USD)) erhoben.
Einige Dokumente benötigen Adobe Acrobat Reader, um gelesen werden zu können. Adobe Acrobat Reader ist bei Adobe für Windows, Macintosh, UNIX und andere Betriebssysteme kostenlos erhältlich.
Continental haftet nicht für Schäden an Schusswaffen, die nicht in Hartschalenbehältern verstaut sind.
Für Schusswaffen, die nicht in Hartschalenbehältern verstaut sind, ist es bei der Gepäckaufgabe nicht möglich, gegen Zahlung eines entsprechenden Zuschlags einen höheren Wert zu deklarieren.
Hinweis:Der Passagier muss eine Schusswaffenerklärung unterschreiben.
Angelausrüstung
Bei Continental kann pro Passagier jeweils eine Angelausrüstung als Gepäckstück aufgegeben werden. Eine Angelausrüstung besteht aus:
- Angelruten
- Angelrolle
- 1 Kescher
- 1 Paar Angelstiefel
- 1 Spinnerkasten.
Alle Gegenstände müssen in einem geeigneten Behälter zweckmäßig verpackt sein. Dieser Behälter darf die maximale Größe von 292 cm (Länge + Breite + Höhe) nicht überschreiten.
Angelausrüstungen, deren Größe 203 cm überschreitet, können bei Flugreisen, die einen Continental Express*- oder Continental Connection-Flug beinhalten, nicht als Gepäckstück aufgegeben werden.
Gegebenenfalls wird für Angelausrüstungen die Gebühr für das erste aufgegebene Gepäckstück ($20 (USD)) oder für das zweite aufgegebene Gepäckstück ($30 (USD)) erhoben.
Für Angelausrüstungen, die zusätzlich zum erlaubten Freigepäck mitgeführt werden, wird die jeweils für ein einzelnes Gepäckstück als Übergepäck geltende Gebühr berechnet, unabhängig davon, ob die Ausrüstung aus einem oder mehreren Gepäckstücken besteht.
Continental haftet nicht für Schäden an Angelausrüstungen.
Für Angelausrüstungen ist es nicht möglich, bei der Gepäckaufgabe gegen Zahlung eines entsprechenden Zuschlags einen höheren Wert zu deklarieren.
Golfausrüstung
Bei Continental kann pro Passagier jeweils eine Golfausrüstung als Gepäckstück aufgegeben werden.
Eine Golfausrüstung besteht aus:
- 1 Golftasche mit einem Satz Golfschläger
- Golfbälle
- 1 Paar Golfschuhe.
Alle Gegenstände müssen in einem geeigneten Behälter ordnungsgemäß verpackt sein. Die Golftasche muss abgedeckt oder in einem schweren, hartwandigen Transportbehälter verstaut sein.
Continental haftet nicht für Schäden an Golfausrüstungen, die nicht in Hartschalenbehältern verstaut sind.
Für Golfausrüstungen, die nicht in Hartschalenbehältern verstaut sind, ist es nicht möglich, bei der Gepäckaufgabe gegen Zahlung eines Zuschlags einen höheren Wert zu deklarieren.
Gegebenenfalls wird für Golfausrüstungen die Gebühr für das erste aufgegebene Gepäckstück ($20 (USD)) oder für das zweite aufgegebene Gepäckstück ($30 (USD)) erhoben.
Für Transportbehälter von Golfausrüstungen, die größer als 157 cm (L+H+B) sind und neben der Golfausrüstung noch andere Gegenstände bzw. andere Gegenstände anstelle der Golfausrüstung enthalten, wird eine Gebühr für Übergröße erhoben.
Turnausrüstung
Bei Continental kann pro Passagier jeweils eine Turnausrüstung als Gepäckstück aufgegeben werden. Die Turnausrüstung muss sicher in einem geeigneten Behälter oder einer entsprechenden Verpackung verstaut sein.
Für eine zusätzlich zum erlaubten Freigepäck mitgeführte Turnausrüstung wird die auf dieser Strecke für ein einzelnes Gepäckstück gültige Übergepäckgebühr erhoben.
Für Taschen mit Turnausrüstungen, die mehr als 23 kg wiegen und neben der Turnausrüstung noch andere Gegenstände bzw. andere Gegenstände anstelle der Turnausrüstung enthalten, wird eine Gebühr von $50 (USD) für Übergewicht erhoben.
Continental haftet nicht für Schäden an Turnausrüstungen.
Für Turnausrüstungen ist es nicht möglich, bei der Gepäckaufgabe gegen Zahlung eines entsprechenden Zuschlags einen höheren Wert zu deklarieren.
Gegebenenfalls wird für Turnausrüstungen die Gebühr für das erste aufgegebene Gepäckstück ($20 (USD)) oder für das zweite aufgegebene Gepäckstück ($30 (USD)) erhoben.
Ausrüstung zum Drachenfliegen
Bei Continental Airlines kann pro Passagier ein Segeldrachen als Gepäckstück aufgegeben werden. Innerhalb der USA wird für einen Segeldrachen eine Servicegebühr von $100 (USD) pro Strecke erhoben.
Bitte wenden Sie sich an das Reservierungsbüro von Continental Airlines, um weitere Informationen zu den internationalen Servicegebühren zu erhalten.
Für Segeldrachen ist es nicht möglich, bei der Gepäckaufgabe gegen Zahlung eines Zuschlags einen höheren Wert zu deklarieren.
Ausrüstungen zum Drachenfliegen können bei Flugreisen, die einen Continental Express*- oder Continental Connection-Flug beinhalten, nicht als Gepäckstück aufgegeben werden.
Hinweis: Segeldrachen werden während eines Übergepäck-Embargos nicht befördert.
Hockey-/Lacrosse-Ausrüstung
Bei Continental können pro Passagier jeweils bis zu zwei mit Klebeband zusammengebundene Hockey- oder Lacrosseschläger als Gepäckstück aufgegeben werden.
Continental haftet nicht für Schäden an Hockey- oder Lacrosse-Schlägern.
Für Hockey- oder Lacrosse-Schläger ist es nicht möglich, bei der Gepäckaufgabe gegen Zahlung eines Zuschlags einen höheren Wert zu deklarieren.
Gegebenenfalls wird für Hockey-/Lacrosse-Ausrüstungen die Gebühr für das erste aufgegebene Gepäckstück ($20 (USD)) oder für das zweite aufgegebene Gepäckstück ($30 (USD)) erhoben.
Für weitere Hockey- oder Lacrosse-Schläger, die zusätzlich zum erlaubten Freigepäck mitgeführt werden, fallen die jeweils für Übergepäck geltenden Gebühren an.
Hinweis: Taschen mit Hockey-Ausrüstung werden als normal aufgegebenes Gepäck behandelt. Auf Taschen mit Hockey-Ausrüstung werden die jeweils für Übergewicht und Übergröße geltenden Übergepäckgebühren angewendet.
Wurfspeere
Bei Continental können Wurfspeere als Gepäckstück aufgegeben werden. Wurfspeere müssen in einem Hartschalenbehälter ordnungsgemäß verpackt sein.
Gegebenenfalls wird für Wurfspeere die Gebühr für das erste aufgegebene Gepäckstück ($20 (USD)) oder für das zweite aufgegebene Gepäckstück ($30 (USD)) erhoben.
Für Wurfspeere, die zusätzlich zum erlaubten Freigepäck mitgeführt werden, fällt die jeweils für Übergepäck geltende Gebühr an.
Continental haftet nicht für Schäden an Wurfspeeren.
Kajaks
Bei Continental Airlines kann ein großes Paket mit einem zerlegbaren, leichtgewichtigen Kajak aufgegeben werden. Das Paket muss weniger als 23 kg wiegen.
Continental haftet nicht für Schäden an Kajaks.
Für Kajaks ist es nicht möglich, bei der Gepäckaufgabe gegen Zahlung eines entsprechenden Zuschlags einen höheren Wert zu deklarieren.
Gegebenenfalls wird für Kajaks die Gebühr für das erste aufgegebene Gepäckstück ($20 (USD)) oder für das zweite aufgegebene Gepäckstück ($30 (USD)) erhoben.
Kiteboard
Bei Continental Airlines kann ein Kiteboard oder eine Tasche mit Kiteboardausrüstung als Gepäckstück aufgegeben werden.
Wenn das Kiteboard/der Behälter mit der Kiteboardausrüstung ein Gewicht von 23 kg und/oder die maximale Größe von 157 cm (Länge + Breite + Höhe) überschreitet, fällt eine Servicegebühr von $100 (USD) pro Strecke an. Diese Servicegebühr wird zusätzlich zu evtl. anfallenden Übergepäckgebühren berechnet.
Wenn das Kiteboard/der Behälter mit der Kiteboardausrüstung ein Gewicht von 23 kg und/oder die maximale Größe von 157 cm (Länge + Breite + Höhe) unterschreitet, wird ggf. die Gebühr für das erste ($20 (USD)) oder das zweite Gepäckstück ($30 (USD)) erhoben.
Das Board muss gut gepolstert oder in einem geeigneten Behälter verstaut sein, der Schutz vor Kratzern gewährt. Continental Airlines haftet nicht für Schäden an Kiteboards oder Kiteboardausrüstungen.
Für Kiteboards oder Kiteboardingausrüstungen ist es nicht möglich, bei der Gepäckaufgabe gegen Zahlung eines Zuschlags einen höheren Wert zu deklarieren.
Hinweis: Auf Continental Airlines-Flügen können Kiteboards, deren Länge 292 cm überschreitet, nicht als Gepäckstück aufgegeben werden. Bei Flügen, die von Continental Express* oder Continental Connection durchgeführt werden, können Kiteboards, deren Länge 203 cm überschreitet, nicht als Gepäckstück aufgegeben werden.
Kiteboards werden bei Reiseplänen, die einen Continental Express*- oder Continental Connection-Flug enthalten, in Abhängigkeit von der Ladekapazität des Flugzeugs befördert.
Kiteboards werden während eines Übergepäck-Embargos nicht befördert. Kiteboards werden auf Flügen nach Costa Rica auch während eines Embargos befördert.
Ruder
Bei Continental kann pro Passagier jeweils ein Paar Ruder oder ein Behälter mit bis zu zwei Rudern als Gepäckstück aufgegeben werden.
Continental haftet nicht für Schäden an Rudern.
Für Ruder ist es nicht möglich, bei der Gepäckaufgabe gegen Zahlung eines entsprechenden Zuschlags einen höheren Wert zu deklarieren.
Gegebenenfalls wird für Ruder die Gebühr für das erste aufgegebene Gepäckstück ($20 (USD)) oder für das zweite aufgegebene Gepäckstück ($30 (USD)) erhoben.
Für Ruder, die zusätzlich zum erlaubten Freigepäck mitgeführt werden, fallen die jeweils für Übergepäck geltenden Gebühren an.
Paintball-Ausrüstung
Paintball-Pistolen sind nicht im Handgepäck erlaubt.
Bei Continental kann eine Tasche mit Paintball-Ausrüstung als Gepäckstück aufgegeben werden. Eine Paintball-Pistole kann in einem unverschlossenen weichwandigen oder hartschaligen Behälter aufgegeben werden.
Gegebenenfalls wird für Paintball-Ausrüstungen die Gebühr für das erste aufgegebene Gepäckstück ($20 (USD)) oder für das zweite aufgegebene Gepäckstück ($30 (USD)) erhoben.
Für eine zusätzlich zum erlaubten Freigepäck mitgeführte Paintball-Ausrüstung wird die auf dieser Strecke gültige Übergepäckgebühr erhoben.
Paintball-Munition muss in der Originalverpackung des Herstellers oder sicher in einem Behälter verpackt sein, der die Paintballs vor Bruch schützt.
Druckgasflaschen müssen leer und der Regler entfernt sein, um eine Sichtprüfung durch einen TSA-Sicherheitsprüfer zu ermöglichen.
Ungeöffnete Paintball-Luftflaschen in der Originalplastikverpackung werden leer verkauft und der Passagier muss nicht nachweisen, dass die Flaschen leer sind.
Continental haftet nicht für Schäden an Paintball-Ausrüstungen.
Für Paintball-Ausrüstungen ist es nicht möglich, bei der Gepäckaufgabe gegen Zahlung eines entsprechenden Zuschlags einen höheren Wert zu deklarieren.
Fallschirme/Gleitschirme
Bei Continental Airlines können Fallschirme oder Gleitschirme als Gepäckstück aufgegeben werden. Ein Fallschirm oder Gleitschirm, der mit an Bord genommen wird, darf die Größenbeschränkungen für Handgepäck, die für die Verstauung unter einem Flugzeugsitz gelten, nicht überschreiten. Wird der Artikel als Gepäck aufgegeben, werden alle zutreffenden Gebühren für Übergepäck, Übergröße und Übergewicht erhoben. Gegebenenfalls wird für Fallschirme/Gleitschirme die Gebühr für das erste aufgegebene Gepäckstück ($20 (USD)) oder für das zweite aufgegebene Gepäckstück ($30 (USD)) erhoben.
Elektroroller
In Abhängigkeit von der Flugzeuggröße und den Bestimmungen zu den Ladebedingungen kann bei Continental Airlines pro Passagier ein zweirädriger, batteriebetriebener Elektroroller anstelle eines Gepäckstücks aufgegeben werden. Ein Elektroroller unterliegt den folgenden Bedingungen:
- $150 (USD) Servicegebühr pro Strecke. Die Servicegebühr für den Elektroroller fällt zusätzlich zu möglichen Übergepäckgebühren an.
- Ein Elektroroller ist nicht als Handgepäck erlaubt.
- Continental Airlines haftet nicht für Schäden an einem Elektroroller. Für Elektroroller ist es nicht möglich, bei der Gepäckaufgabe gegen Zahlung eines Zuschlags einen höheren Wert zu deklarieren.
- Elektroroller werden im Allgemeinen nicht als Mobilitätshilfen eingestuft. Ausnahme: Wenn ein Passagier glaubwürdig nachweisen kann, dass der Elektroroller als Alternative zu einem Rollstuhl erforderlich ist, nimmt Continental den Elektroroller ohne Servicegebühr entgegen. Es gilt die Regelung 28(C)(8) des Beförderungsvertrags für Verlust-, Schadens- oder Verzögerungsansprüche.
Hinweis: Aus Sicherheits- und Betriebsgründen ist es dem Passagier in keinem Fall erlaubt, den Elektroroller an oder hinter der Sicherheitskontrolle des Flughafens zu benutzen.
Hochsprungstäbe
Bei Continental kann ein Hochsprungstab als Gepäckstück aufgegeben werden. Der Hochsprungstab muss in einem geeigneten Behälter zweckmäßig verpackt sein. Je nach Flugzeugtyp gelten Einschränkungen für die Annahme von Hochsprungstäben. Bitte wenden Sie sich für Informationen zu den internationalen Längenbegrenzungen an das Reservierungsbüro von Continental Airlines. Innerhalb der USA fällt für Hochsprungstäbe eine Servicegebühr von $100 (USD) pro Strecke und pro Stab an. Diese Gebühr fällt zusätzlich zu einer möglichen Übergepäckgebühr an. Continental Airlines haftet nicht für Schäden an Hochsprungstäben. Bitte wenden Sie sich für Informationen zu internationalen Servicegebühren an das Reservierungsbüro von Continental Airlines.
Für Hochsprungstäbe ist es nicht möglich, bei der Gepäckaufgabe gegen Zahlung eines entsprechenden Zuschlags einen höheren Wert zu deklarieren.
Stabhochsprungausrüstungen können bei Flugreisen, die einen Continental Express*- oder Continental Connection-Flug beinhalten, nicht als Gepäckstück aufgegeben werden.
Hinweis: Hochsprungstäbe werden während eines Übergepäck-Embargos nicht befördert.
Billardstöcke
Bei Continental kann pro Passagier jeweils ein Behälter mit Billardstöcken als Gepäckstück aufgegeben werden.
Continental haftet nicht für Schäden an Billardstöcken.
Für Billardstöcke ist es nicht möglich, bei der Gepäckaufgabe gegen Zahlung eines entsprechenden Zuschlags einen höheren Wert zu deklarieren.
Gegebenenfalls wird für Billiardstöcke die Gebühr für das erste aufgegebene Gepäckstück ($20 (USD)) oder für das zweite aufgegebene Gepäckstück ($30 (USD)) erhoben.
Für weitere Billardstöcke, die zusätzlich zum erlaubten Freigepäck mitgeführt werden, gelten die gängigen Übergepäckgebühren.
Tauchausrüstung
Bei Continental kann eine Tasche mit Tauchausrüstung als Gepäckstück aufgegeben werden. Für eine zusätzlich zum erlaubten Freigepäck mitgeführte Tauchausrüstung wird die auf dieser Strecke für ein Gepäckstück gültige Übergepäckgebühr erhoben.
Für Tauchertaschen, die mehr als 23 kg wiegen und neben der Tauchausrüstung noch andere Gegenstände bzw. andere Gegenstände anstelle der Tauchausrüstung enthalten, wird die entsprechende Gebühr für Übergewicht erhoben.
Für Tauchtaschen mit mehr als 157 cm Kantenlänge, die neben der Tauchausrüstung noch andere Gegenstände bzw. andere Gegenstände anstelle der Tauchausrüstung enthalten, wird die jeweils geltende Gebühr für Übergröße erhoben.
Gegebenenfalls wird für Tauchausrüstungen die Gebühr für das erste aufgegebene Gepäckstück ($20 (USD)) oder für das zweite aufgegebene Gepäckstück ($30 (USD)) erhoben.
Eine leere Tauchflasche kann nicht als erlaubtes Freigepäck mitgeführt werden und unterliegt einer Servicegebühr von $100 (USD) pro Strecke.
Eine leere Tauchflasche oder bis zu drei Kreislauftauchgeräte fallen nicht unter die Bestimmungen für erlaubtes Freigepäck und unterliegen einer Servicegebühr von $100 (USD). Das Regulierventil muss von der leeren Tauchflasche/dem leeren Kreislauftauchgerät vollständig abmontiert sein. Die Flasche darf nicht versiegelt sein (d. h. die Flasche ist an einem Ende offen). Die Flasche muss eine Öffnung aufweisen, um die Sichtprüfung durch einen TSA-Sicherheitsbeamten zu ermöglichen.
Hinweis für Kreislauftauchgeräte: Bei aufgegebenem Gepäck wird Atemkalk mit einem Natriumhydroxidgehalt von höchstens 4% akzeptiert. Atemkalk mit einem Natriumhydroxidgehalt von 4,1% wird nicht in aufgegebenem Gepäck akzeptiert.
Eine Tauchausrüstung besteht aus einer leeren Tauchflasche, bis zu drei Kreislauftauchgeräten oder einer Tasche mit Tauchausrüstung. Eine leere Tauchflasche/ein leeres Kreislauftauchgerät und eine zusätzliche Tasche mit Tauchausrüstung werden als zwei Gepäckstücke getrennt berechnet.
Continental haftet nicht für Schäden an Tauchausrüstungen.
Für Tauchausrüstungen ist es nicht möglich, bei der Gepäckaufgabe gegen Zahlung eines entsprechenden Zuschlags einen höheren Wert zu deklarieren.
Skiausrüstung
Bei Continental kann pro Passagier eine Skiausrüstung als Gepäckstück aufgegeben werden. Die Skiausrüstung muss in einem geeigneten Behälter sicher verpackt sein. Eine Skiausrüstung besteht aus:
- 1 Paar Wasserski oder 1 Tasche mit 2 Paar Wasserski
- 1 Snowboard oder 1 Snowboardtasche mit 2 Snowboards
- bis zu 2 Paar Ski und dazugehörige Ausrüstung in 1 Tasche und 1 Skischuhtasche. Hinweis: Wenn die Skischuhtasche zusätzlich zu oder anstelle von Skischuhen andere Gegenstände enthält, werden die entsprechenden Gepäckgebühren oder Übergepäckgebühren erhoben.
Gegebenenfalls wird für Skiausrüstungen die Gebühr für das erste aufgegebene Gepäckstück ($20 (USD)) oder für das zweite aufgegebene Gepäckstück ($30 (USD)) erhoben.
Für eine zusätzlich zum erlaubten Freigepäck mitgeführte Skiausrüstung, wird die auf dieser Strecke für ein Gepäckstück gültige Übergepäckgebühr erhoben.
Für Ski- oder Skischuhtaschen, die mehr als 23 kg wiegen und neben der Skiausrüstung noch andere Gegenstände bzw. andere Gegenstände anstelle der Skiausrüstung enthalten, wird die entsprechende Gebühr für Übergewicht erhoben.
Für Skitaschen mit mehr als 157 cm Kantenlänge, die neben der Skiausrüstung noch andere Gegenstände bzw. andere Gegenstände anstelle der Skiausrüstung enthalten, wird die entsprechende Gebühr für Übergröße erhoben.
Continental haftet nicht für Schäden an Ski-, Wasserski- oder Snowboardausrüstungen.
Für Ski-, Wasserski- und Snowboardausrüstungen ist es nicht möglich, bei der Gepäckaufgabe gegen Zahlung eines entsprechenden Zuschlags einen höheren Wert zu deklarieren.
Surfbrett/Wakeboard
Bei Continental Airlines kann pro Passagier jeweils ein Surfbrett/Wakeboard oder eine Surfbretttasche mit bis zu vier Boards als Gepäck aufgegeben werden. Servicegebühren (pro Strecke):
- 1 Surfbrett $100 (USD)
- 1 Surfbretttasche mit bis zu zwei Surfbrettern $100 (USD)
- 1 Surfbretttasche mit bis zu drei Surfbrettern $400 (USD)
- 1 Surfbretttasche mit bis zu vier Surfbrettern $700 (USD)
Diese Servicegebühr wird zusätzlich zu evtl. anfallenden Übergepäckgebühren berechnet.
Kiel/Finne muss abmontiert oder gut gepolstert sein. Das Brett muss in einem geeigneten Behälter verpackt sein, um Kratzer zu vermeiden. Continental Airlines haftet nicht für Schäden an Surfbrettern/Wakeboards. Für Surfbretter/Wakeboards ist es nicht möglich, bei der Gepäckaufgabe gegen Zahlung eines Zuschlags einen höheren Wert zu deklarieren.
Surfbretter/Wakeboards und Surfbretttaschen über 32 kg können nicht als Gepäck aufgegeben werden.
Hinweis: Auf Flügen von Continental Airlines können Surfbretter, Surfbretttaschen oder Wakeboards von mehr als 292 cm Länge nicht als Gepäck aufgegeben werden. Auf Flügen von Continental Express* oder Continental Connection können Surfbretter, Surfbretttaschen oder Wakeboards von mehr als 203 cm Länge nicht als Gepäck aufgegeben werden.
Surfbretter/Wakeboards werden bei Reiseplänen, die einen Continental Express*- oder Continental Connection-Flug enthalten, in Abhängigkeit von der Ladekapazität des Flugzeugs befördert.
Surfbretter and Wakeboards werden während eines Übergepäck-Embargos nicht akzeptiert. Ausnahme: Surfbretter und Wakeboards werden auf Flügen nach Costa Rica auch während eines Übergepäck-Embargos akzeptiert.
Waveski
Bei Continental Airlines kann ein Waveski oder ein Gepäckstück mit Waveski-Ausrüstung als Gepäck aufgegebenen werden. Für einen Waveski oder einer Tasche mit einer Waveski-Ausrüstung wird eine Servicegebühr von $100 (USD) pro Strecke erhoben.
Das Board muss gut gepolstert oder in einem geeigneten Behälter verstaut sein, der Schutz vor Kratzern gewährt. Continental Airlines haftet nicht für Schäden an einem Waveski oder an Waveski-Ausrüstungen.
Für einen Waveski ist es nicht möglich, bei der Gepäckaufgabe gegen Zahlung eines Zuschlags einen höheren Wert zu deklarieren.
Hinweis:Auf Flügen von Continental Airlines können Waveskis von mehr als 292 cm Länge nicht als Gepäckstück aufgegeben werden. Auf Continental Express*- oder Continental Connection-Flügen können Waveskis von mehr als 203 cm Länge nicht als Gepäck aufgegeben werden.
Waveskis werden bei Flugreisen, die einen Continental Express*- oder Continental Connection-Flug beinhalten, in Abhängigkeit von der Ladekapazität des Flugzeugs befördert. Waveskis werden nicht während eines Übergepäck-Embargos akzeptiert.
Windsurfbrett
Bei Continental Airlines kann pro Passagier jeweils ein Gepäckstück mit Windsurfausrüstung von bis zu 32 kg als Gepäck aufgegeben werden. Windsurfausrüstung gehört nicht zum erlaubten Freigepäck. Für Windsurfausrüstungen wird eine Servicegebühr von $160 (USD) pro Strecke und Ausrüstungsgegenstand erhoben. Diese Gebühr wird zusätzlich zu evtl. anfallenden Übergepäckgebühren berechnet. Eine Windsurfausrüstung besteht aus:
- 1 Windsurfbrett von maximal 292 cm Länge
- 1 Baum
- 1 Mast
- 1 Segel
- erforderliches Zubehör.
Die Windsurfausrüstung muss gepolstert und in einem geeigneten Behälter verstaut sein, der ausreichenden Schutz vor Kratzern, Dellen oder anderen Schäden gewährt, die bei normaler Behandlung auftreten können. Continental Airlines haftet nicht für Schäden an Windsurfausrüstungen.
Windsurfausrüstungen werden nicht als aufgegebenes Gepäck für Reisepläne akzeptiert, die einen Continental Express*- oder Continental Connection-Flug enthalten.
Hinweis: Windsurfausrüstungen werden nicht während eines Übergepäck-Embargos akzeptiert.
* Betrieben von ExpressJet Airlines, Inc. und Chautauqua Airlines.
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