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Handgepäck

Wichtige Informationen zum Handgepäck

Wenn Sie Ihr Gepäck mit an Bord nehmen, sparen Sie viel Zeit, denn Sie müssen sich nicht in die Schlange am Abfertigungsschalter einreihen und auch das Warten am Gepäckband entfällt. So wird der Aufenthalt am Flughafen für Sie zu einem entspannten Erlebnis.

Flüssigkeiten und Gels

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise, wenn Sie Flüssigkeiten, Gels oder Spraydosen in Ihrem Gepäck mitführen:

  • Fluggäste, deren Inlands- oder internationaler Flug von einem Flughafen in den USA aus startet, können Handgepäck durch die Sicherheitskontrolle und mit an Bord bringen. Das Handgepäck darf Toilettenartikel in kleinen Mengen (zu je maximal 100 ml) enthalten. Entsprechende Packungen sind in Drogeriemärkten erhältlich.
  • Sämtliche Toilettenartikel müssen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von maximal einem Liter (ca. 19 x 20 cm) verstaut werden können.
  • Wiederverschließbare Beutel müssen an der Flughafen-Sicherheitskontrolle möglicherweise separat vorgezeigt werden. Sie sollten deshalb sicherstellen, dass Sie Ihren Beutel griffbereit haben, wenn Sie den Kontrollbereich betreten.

Außerdem dürfen sämtliche Getränke und Toilettenartikel, die Sie nach dem Passieren der Sicherheitskontrollen in Flughafengeschäften erworben haben, mit an Bord gebracht werden.

Artikel mit einem Volumen von über 0,1 Liter und/oder Artikel, die nicht in einem verschließbaren Beutel transportiert werden, dürfen möglicherweise zwar mit an Bord genommen werden, müssen aber bei der TSA (Transportation Security Administration) am Sicherheitsschalter angegeben und durchleuchtet werden. Zu diesen Artikeln gehören Säuglingsnahrung, Milch (auch Muttermilch), Babynahrung, Säfte, Medikamente sowie Flüssigkeiten/Gels für Diabetes und andere Krankheiten.

Bei Flügen, die nicht in den USA starten, gelten möglicherweise abweichende Beschränkungen. Reisende sollten sich am Abflughafen nach den jeweils gültigen Sicherheitsbestimmungen erkundigen.

Denken Sie stets daran, Informationen über die jeweiligen Abfertigungszeiten am Abflughafen einzuholen, um sicherzustellen, dass Sie ggf. genügend Zeit für zusätzliche Kontrollen und Abfertigungsschritte haben.

Bitte beachten: Fluggästen ist es untersagt, Geräte mit an Bord zu bringen, welche die Funktion von Flugzeugstrukturen, Sitzen, aufklappbaren Tischen usw. (auf Dauer oder vorübergehend) verändern oder einschränken könnten.

Weitere Hinweise mit detaillierten Informationen und Beispielen für zulässige Artikel finden Sie auf der TSA-Website.

Eingepackte Pakete

Aufgrund strengerer Sicherheitsbestimmungen auf Flughäfen in aller Welt werden Geschenke und Pakete den gleichen Sicherheitskontrollen unterzogen wie Ihr Handgepäck. Um Verzögerungen an den Sicherheitskontrollen zu vermeiden, empfiehlt Continental, mit unverpackten Paketen zu reisen. Auf diese Weise können die Pakete leicht überprüft werden.

Handgepäck

Continental erlaubt, dass eine Tasche und ein persönlicher Gegenstand (siehe unten) pro Kunde mit ins Flugzeug genommen werden.

Die maximale kombinierte lineare Abmessung (L + B + H) für das Handgepäck beträgt 45 Zoll (115 cm) bis 14 Zoll x 9 Zoll x 22 Zoll. Das Höchstgewicht für Handgepäck beträgt 40 Pfund (18 kg).

Persönliche Gebrauchsartikel

Neben einem Handgepäckstück können die folgenden Artikel kostenlos mit an Bord gebracht werden:

  • ein kleiner persönlicher Gebrauchsartikel, wie z. B. eine Aktentasche, eine Handtasche, ein Kalender, ein kleiner Laptop, eine Kamera, ein tragbarer CD-Player oder ein Unterhaltungsgerät mit ähnlichen Abmessungen
  • persönliche Hilfsmittel, wie z. B. Rollstühle, Stützen, Gehhilfen, Krücken, Prothesen und Gehstöcke; vorausgesetzt, diese Hilfsmittel werden dringend benötigt
  • ein Artikel für Kleinkinder, z. B. ein kleiner zusammenklappbarer Kinderwagen, eine Windeltasche oder ein zugelassener Kindersitz (größere Kinderwagen können vor dem Einstieg in das Flugzeug an der Fluggastbrücke abgegeben werden)
  • Videospielkonsolen normaler Größe (z. B. Playstation®, X-Box® oder Nintendo®), normal große DVD-Player und Videokameras mit Videokassetten (zur Durchleuchtung müssen diese aus den Tragetaschen genommen und separat vorgelegt werden)
  • CPAP-Beatmungsgeräte (zur Durchleuchtung müssen diese aus den Tragetaschen genommen und separat vorgelegt werden)

Kleine tragbare Geräte müssen nicht aus ihren Tragetaschen genommen werden.

Auf Flügen, die in Delhi starten, können die folgenden Artikel zusätzlich zum Handgepäck mit an Bord genommen werden:

  • Handtasche, Mantel, Decke, Kamera oder Fernglas, Lesestoff (in angemessenen Mengen), Regenschirm oder Gehstock, Babynahrung, Tasche mit Artikeln für Babys/Kleinkinder, zusammenklappbarer Rollstuhl oder Gehhilfen sowie zollfreie Produkte

Hinweis: In der Regel werden Messer an der Sicherheitskontrolle eingezogen (darunter u. a. auch Taschenmesser, Klapp- oder Springmesser jeder Klingenlänge oder Ausführung, Teppichmesser, X-Acto-Messer, Scheren mit spitz zulaufender Schneide, Rasierklingen, Messer der Marke Leatherman oder Schweizer Armeemesser). Kunststoffmesser oder Buttermesser mit abgerundeten Klingen dürfen im Handgepäck mitgeführt werden.

Persönliche batteriebetriebene Luftreinigungsgeräte sind an Bord aller Continental-Flüge untersagt.

Laptops

Ab dem 16. August 2008 gestattet die Transportation Security Administration (TSA) Passagieren, ihre Laptops in Tragetaschen zu belassen, die den neuen Standards für Checkpoint-Freundlichkeit entsprechen. Damit eine Tragetasche als checkpointfreundlich eingestuft wird, muss sie den folgenden Standards genügen:

  • Sie besitzt ein speziell für den Laptop vorgesehenes Fach
  • Das spezielle Laptop-Fach lässt sich vollkommen ausklappen und flach auf das Transportband des Durchleuchtungsgeräts legen
  • Keine Schnellverschlüsse, Reißverschlüsse oder Rastverschlüsse aus Metall in, unter oder über dem speziellen Laptop-Fach
  • Das Laptop-Fach besitzt keine Innen- oder Außentaschen
  • Im Laptop-Fach befinden sich außer dem Laptop keine anderen Gegenstände.

Weitere Informationen zu checkpointfreundlichen Designs und Hinweise zur Verwendung finden Sie auf tsa.gov.*

Hinweis: Es gelten möglicherweise abweichende Regelungen für das zulässige Gepäck für Codeshare-Partner von Continental oder für Flüge mit Continental Express, die von ExpressJet Airlines, Inc. oder Chautauqua Airlines durchgeführt werden. Wenn Sie einen Flug bei einer dieser Gesellschaften gebucht haben, setzen Sie sich für weitere Informationen bitte mit einem Mitarbeiter von Continental in Verbindung.

*Da die TSA zufällige Screening-Protokolle einsetzt, behält sich die TSA das Recht vor, Taschen oder Laptops unabhängig von der Gestaltung der Tasche einer erneuten Durchleuchtung zu unterziehen.

Bordschrank

Unsere Flugzeuge sind mit einem Schrank ausgestattet, um begrenzten Stauraum für Gegenstände zu bieten, einschließlich der folgenden:

  • Zusammenklappbarer Rollstuhl*
  • Gehhilfen und Gehstöcke
  • Kleidung (z. B. Hochzeitskleidung)**

*Kunden, die früh einsteigen und zusammenklappbare Rollstühle mit sich führen, werden bevorzugt behandelt.
**Abhängig von der Verfügbarkeit der Sitzplätze.