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Beschädigte Gepäckstücke sollten sofort nach der Ankunft Ihres Fluges dem Gepäckdienst am Flughafen gemeldet und von diesem inspiziert werden. Sie können Continental Airlines auch schriftlich informieren. Dies muss innerhalb von vier Stunden nach Ankunft Ihres Fluges (bei internationalen Flügen binnen 7 Tagen) geschehen. Auch bei einer schriftlichen Benachrichtigung muss der Schaden inspiziert werden. Informationen in Bezug auf beschädigte Gepäckstücke erhalten Sie von dem Flughafen-Gepäckdienst, dem der Schaden gemeldet wurde.
Gepäckstücke können bei normaler Nutzung Abnutzungserscheinungen aufweisen. Continental übernimmt keine Haftung für kleine Schnitte, Kratzer, Abschürfungen, Beulen oder Verschmutzung. Continental übernimmt keine Haftung für Schäden durch normale Abnutzung und für Folgendes:
- Schäden an Rollen, Standfüßen, Teleskopgriffen, zu voll gepackten Koffern und zerbrechlichen oder leicht verderblichen Gegenständen
- Verlust von Schlössern, Schlaufen oder Sicherheitsriemen
- Fabrikationsfehler
Fehlende Gegenstände
Im Gepäck fehlende Gegenstände sollten sofort nach Ankunft Ihres Fluges dem Gepäckdienst am Flughafen gemeldet werden. Außerdem muss Continental Airlines binnen 4 Stunden, nachdem Sie festgestellt haben, dass Gegenstände fehlen, schriftlich benachrichtigt werden. Fehlende Gegenstände können dem Continental Airlines-Gepäckdienst rund um die Uhr telefonisch gemeldet werden unter 800.335.BAGS (1-800.335.2247 USA)), Option 1 (gebührenfrei in den USA). Sollte die gebührenfreie Nummer in Ihrer Region nicht zur Verfügung stehen, rufen Sie bitte die Telefonnummer 281.821.3526 (USA), Option 1, an.
Formular für aufgegebenes Gepäck, in dem Gegenstände fehlen
Das Formular steht im Adobe PDF-Format zur Verfügung und kann in den folgenden Sprachen heruntergeladen werden: Englisch, Französisch, Spanisch und Portugiesisch.
Einige Dokumente benötigen Adobe Acrobat Reader, um gelesen werden zu können. Adobe Acrobat Reader ist bei Adobe für Windows, Macintosh, UNIX und andere Betriebssysteme kostenlos erhältlich.
Verlust bzw. Beschädigung von Gegenständen an Sicherheitskontrollen
Continental übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die aufgrund der Kontrollanforderungen der Sicherheitsbehörden verloren gehen bzw. beschädigt werden.
Am 17.02.2002 übernahm die Transportation Security Administration („TSA“) die Verantwortung für die Flughafensicherheit. Die TSA ist jetzt für die Untersuchung aller Ansprüche im Zusammenhang mit den Sicherheitsüberprüfungen der Passagiere und deren Gepäck verantwortlich und entscheidet mit wenigen Ausnahmen darüber, ob einem Entschädigungsantrag stattgegeben wird. Außerdem legt sie den jeweils auszuzahlenden Betrag fest. Zum Schutz Ihrer Rechte müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei der TSA einreichen. Außerdem sollten Sie sich mit der TSA Consumer Hotline unter 866.289.9673 (USA) in Verbindung setzen, um Hilfe zu erhalten.
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