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US-Bundesgesetze verbieten das Mitführen von Gefahrgut in aufgegebenem Gepäck und im Handgepäck. Artikel wie Sprengstoffe, komprimierte Gase, Oxidationsmittel, Korrosionsmittel, entzündbare Flüssigkeiten und Feststoffe, geladene Schusswaffen, radioaktive Stoffe und Gift werden als Gefahrgut eingestuft.
Beispiele für häufig mitgeführte verbotene Artikel sind Lacke/Farben, Tränengas, Feuerzeugbrennstoff, Sauerstoffflaschen und Feuerwerksartikel.
Andere Artikel des täglichen Gebrauchs, die in geringen Mengen im Gepäck mitgeführt werden dürfen, sind Haarspray, Parfüm und bestimmte Medikamente, die der Reisende unterwegs benötigt.
Lithium-Ersatzbatterien in aufgegebenem Gepäck nicht mehr erlaubt
Ab 1. Januar 2008 hat das Transportministerium der Vereinigten Staaten neue Richtlinien zur Verpackung von Lithiumbatterien in aufgegebenem Gepäck und Handgepäck eingeführt. Kunden dürfen demnach bei Flügen mit Continental Airlines in die, aus den und innerhalb der Vereinigten Staaten keine losen Lithiumbatterien in ihr aufgegebenes Gepäck packen.
Weitere aktuelle Informationen zur Behandlung von Lithiumbatterien finden Sie unter SafeTravel.dot.gov.
Feuerzeuge und Streichhölzer
Wichtiger Hinweis für Kunden: Ab 1. Mai 2008 ist das Mitführen von Streichhölzern und Feuerzeugen in aufgegebenem Gepäck und Handgepäck auf allen Flügen ab Peking, China verboten.
Um die verfügbaren Ressourcen in erhöhtem Maße darauf auszurichten, Gefahren durch Sprengstoffe zu erkennen und abzuwenden, hat die Transportation Security Administration (TSA) das Verbot, handelsüblicher Feuerzeuge im Handgepäck mitzuführen, ab dem 4. August 2007 aufgehoben. Das Mitführen von Fackelfeuerzeugen im Handgepäck ist jedoch nach wie vor verboten.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website der Transportation Security Administration.
Ankündigung: Kunden, die mit Continental ab Japan fliegen, werden darauf hingewiesen, dass in Japan strengere Regeln im Hinblick auf das Mitführen von Feuerzeugen gelten. Das japanische Ministerium für Land, Infrastruktur, Transport und Tourismus erlaubt jedem Passagier ab Japan nur ein Feuerzeug mitzuführen. Benzinfeuerzeuge sind gänzlich verboten. Ein Feuerzeug hingegen, bei dem der Brennstoff in Form eines Sorptionsmittel vorliegt, ist in Japan erlaubt. Kunden werden ferner darauf hingewiesen, dass am Narita Airport aufgegebenes Gepäck ab 8. Juli 2008 durch ein neues Inline-Sicherheitssystem überprüft wird. Dabei wird sämtliches aufgegebenes Gepäck erst nach dem Einchecken von der Flugsicherheit durchleuchtet. Dies bedeutet, dass Continental seine Kunden nicht mehr vorab warnen kann, wenn sie irgendwelche verbotenen Gegenstände (wie z.B. Feuerzeuge, Streichhölzer, Taschenhandwärmer und andere gefährliche Güter) mit ihrem Gepäck aufgeben wollen. Infolgedessen werden alle Gegenstände, für die Beschränkungen gelten, vom Sicherheitspersonal ohne Vorwarnung weggeworfen.
Die Nutzung von elektronischen Vorrichtungen, die den Gebrauch von Rauchwaren (Zigaretten, Pfeifen, Zigarren) simulieren, ist auf Continental Airlines-Flügen untersagt.
Schwimmwesten
Bei Continental kann eine aufblasbare Schwimmweste mit CO2-Patrone als Gepäckstück aufgegeben oder als Handgepäck mitgenommen werden. Die Schwimmweste kann in einem Gepäckstück oder im Handgepäck untergebracht werden, oder als Einzelgegenstand anstelle eines aufgegebenen Gepäckstücks oder Handgepäcks mitgeführt werden.
Für Schwimmwesten gelten die folgenden Einschränkungen:
- Es sind bis zu zwei kleine, nicht-entzündbare und in die Schwimmweste eingepasste Gaszylinder sowie bis zu zwei kleine Ersatzpatronen zulässig.
- An der Schwimmweste befestigte Leuchtmittel und/oder Leuchtpistolen sind streng verboten und müssen entfernt werden, damit die Schwimmweste akzeptiert wird.
Sollten Sie Fragen oder Bedenken in Bezug auf einen bestimmten Artikel haben, wenden Sie sich bitte an Continental Cargo.
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