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Zerbrechliche und verderbliche Güter

Continental empfiehlt, sehr wertvolle, zerbrechliche oder verderbliche Gegenstände nicht in Ihrem aufgegebenen Gepäck zu verpacken. Continental akzeptiert solche Gegenstände als Handgepäck bzw. als aufgegebenes Gepäck, wenn sie jeweils die entsprechenden Gepäckbestimmungen erfüllen. Wenn Sie sehr wertvolle, zerbrechliche oder verderbliche Gegenstände für eine Inlandsreise im aufgegebenen Gepäck verpacken oder sie als aufgegebenes Gepäck verpacken, haftet Continental nicht für den Verlust, die Beschädigung oder die verspätete Lieferung solcher Gegenstände. Bei den meisten internationalen Reisen haftet Continental nur begrenzt für die Zerstörung, den Verlust, die verspätete Lieferung oder die Beschädigung von aufgegebenem und nicht aufgegebenem Gepäck.

Beispiele für sehr wertvolle, zerbrechliche oder verderbliche Gegenstände, für die Continental nicht (im Fall einer Inlandsreise) oder nur begrenzt (im Fall der meisten internationalen Reisen) haftet, umfassen, sind jedoch nicht begrenzt auf:

  • Antiquitäten, Artefakte, Erbstücke, Sammlerstücke, religiöse Gegenstände und Artefakte
  • Geweihe
  • Rucksäcke, die nicht für Reisen ausgelegt sind, Schlafsäcke und Tornister aus Kunststoff, Vinyl oder einem anderen zerreißbarem Material mit Aluminiumrahmen, Außentaschen oder vorstehenden Riemen und Schnallen
  • Geschäftsausstattung und Geschäftsmuster
  • CDs, DVDs, MP3s
  • Porzellan, Glas, Keramik, Töpferware
  • Computer-Hardware/-Software und elektronische Komponenten/Ausrüstung
  • Gegenstände, die in Säcken oder Papier-/Plastikbeuteln ohne ausreichende Stabilität, ohne Verschluss oder ohne ausreichenden Schutz des Inhalts aufgegeben werden
  • Gegenstände, die in Wellpapp- oder Pappkartons aufgegeben werden, einschließlich von CO bereitgestellter Pappkartons, ausgenommen Gegenstände, die auch ohne Pappkarton zum Transport geeignet wären (z. B. Fahrrad, Kleiderhülle)
  • Elektronische und mechanische Gegenstände, einschließlich Handys, elektronischer Spiele und ähnlicher Gegenstände
  • Brillen, Ferngläser, Sonnenbrillen, die auf Rezept oder ohne Rezept erhältlich sind, sowie alle anderen Augengläser und Augen-/Sichtgeräte
  • Blumen und Pflanzen
  • Kleidersäcke, die nicht für Reisen ausgelegt sind
  • Unersetzliche Gegenstände
  • Gegenstände aus Papier (z. B. Reklameauslagen, Entwürfe, Karten, Manuskripte, Geschäftsunterlagen, persönliche Dokumente, historische Dokumente, Fotos, Bücher, begebbare Wertpapiere, Wertpapiere usw.)
  • Schmuck
  • Schlüssel
  • Flüssigkeiten, Parfüm, Alkohol/Spirituosen, Lotionen, Zamzam-Wasser
  • Medikamente, medizinisches Gerät
  • Geld, Geschenkkarten und Gutscheine
  • Musikinstrumente
  • Produkte aus natürlichem Pelz
  • Verderbliche Gegenstände wie zum Beispiel Nahrungsmittel (z. B. Obst und Gemüse, Käse, frisches oder gefrorenes Fleisch oder Geflügel, Fisch und Meeresfrüchte, Backwaren, Trockeneis, Tabak)
  • Foto-/Filmausrüstung, Audio-/Video-Geräte und verwandte Gegenstände
  • Edelmetalle/Edelsteine;
  • Werkzeuge, batteriebetriebene Handwerkzeuge, Werkzeugkästen/-container, Automobil-Abschleppstangen
  • Gänzlich ungeschützte Gegenstände wie z. B. Tennisschläger oder Schirme, die entweder einzeln aufgegeben oder außen an einem Gepäckstück befestigt sind
  • Besteck/Messer/Schwerter
  • Uhren (Zeitanzeiger)
  • Kunstwerke wie Gemälde oder Skulpturen
  • Alle anderen Wertgegenstände oder unersetzlichen Gegenstände, einschließlich des aufgegebenen Gepäcks oder Handgepäcks, mit oder ohne Wissen von Continental

Verderbliche Gegenstände dürfen die Agrarverordnungen des Ziellandes nicht verletzen. Verderbliche Gegenstände können in feste ventilierte Behälter mit maximal 2,2 kg (5 lbs) Trockeneis gepackt werden. Continental akzeptiert keine verderblichen Gegenstände, die in Styropor-Kühlboxen oder in Behälter mit Nasseis gepackt sind.

Geweihe

Für Geweihe wird eine Servicegebühr von $100 (USD) pro Gegenstand berechnet. Es wird nur einmal die Servicegebühr erhoben, wenn kleinere Geweihe in größere Geweihe eingebettet und zusammengebunden sind. Diese Gebühr wird zusätzlich zu eventuell anfallenden Gebühren für Übergepäck erhoben.

Continental Airlines akzeptiert Geweihe als Jagdtrophäen für Reisen nach/aus den USA und Kanada unter den folgenden Bedingungen:

  • Wenn die Größe und Ladeerfordernisse des Flugzeugs dies erlauben
  • Geweihe müssen so weit wie möglich frei von Rückständen sein
  • Der Schädel muss eingewickelt sein und die Geweihspitzen müssen geschützt sein
  • Die linearen Abmessungen des Geweihs dürfen 305 cm (120 Zoll) (L + B + H) nicht überschreiten.

Eine Haftungserweiterung kann für Geweihe nicht erworben werden.

Automobil-Abschleppstangen

Continental Airlines akzeptiert Automobil-Abschleppstangen im aufgegebenen Gepäck.

Die Abschleppstange muss verpackt sein, um Schäden an der Abschleppstange und an anderem Gepäck zu vermeiden.

Gepäckstücke, die Abschleppstangen enthalten und 32 kg (70 lbs) bzw. 292 cm (115 Zoll) Gesamtlänge (Länge + Breite + Höhe) überschreiten, werden nicht als aufgegebenes Gepäck akzeptiert.

Gepäckstücke, die Abschleppstangen enthalten, unterliegen Gebühren für Übergewicht und Übergröße.

Trockeneis

Continental Airlines akzeptiert Pakete mit bis zu 2,2 kg (5 lbs) Trockeneis als Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck. Der Behälter bzw. das Paket muss belüftet sein, um den Austritt von Kohlendioxid zu ermöglichen. Auf dem Behälter/Paket muss angegeben sein, dass es Trockeneis enthält. Das Nettogewicht und die Art des verderblichen Gegenstands müssen ebenfalls markiert sein. Styropor-Kühlboxen, die Trockeneis enthalten, werden nicht akzeptiert.

Für den Transport von Trockeneis als aufgegebenes Gepäck wird eine Servicegebühr von $35,00 (USD) erhoben.

Trockeneis in größeren Mengen als 2,2 kg (5 lbs) muss als Frachtgut verschickt werden.

Spirituosen

Alkoholische Getränke in ihrer Handelsverpackung dürfen als aufgegebenes Gepäck mitgeführt werden.

Für alkoholische Getränke mit weniger als 24 Volumenprozent Alkohol (einschließlich der meisten Biere und Weine), die im aufgegebenen Gepäck akzeptiert oder nach der Sicherheitskontrolle (Duty Free) gekauft werden können, gibt es keine Mengenbeschränkung. Bei internationalen Flügen gelten im Ankunftsland unter Umständen Begrenzungen hinsichtlich der Einfuhr alkoholischer Getränke und der Transport von Alkohol unterliegt eventuell landesspezifischen Bestimmungen.

Für alkoholische Getränke zwischen 24 und 70 Volumenprozent Alkohol, die im aufgegebenen Gepäck akzeptiert oder nach der Sicherheitskontrolle (Duty Free) gekauft werden können, gibt es eine Beschränkung von 5 Litern pro Reisenden. Die Behälter für die Verpackung dürfen nicht mehr als 5 Liter fassen. Alkoholische Getränke von mehr als 70 Volumenprozent Alkohol werden nicht akzeptiert.

Alle alkoholischen Getränke müssen bruchsicher verpackt sein. Continental übernimmt keine Haftung für den Bruch oder das Auslaufen alkoholischer Getränke. Es gelten die normalen Grenzwerte und Gebühren wie für aufgegebene Gepäckstücke und Handgepäck.

Bis zu 100 ml alkoholische Getränke können durch die Sicherheitskontrolle mitgenommen werden, vorausgesetzt, sie enthalten weniger als 70 Volumenprozent Alkohol, der Behälter fasst nicht mehr als 100 ml und wird in einem wiederverschließbaren Plastikbeutel transportiert.

Wenn Sie in die USA fliegen und dort einen Anschlussflug haben, dürfen auch zollfreie alkoholische Getränke, die den US-Bestimmungen entsprechen, nicht durch die Sicherheitskontrollen mitgenommen werden. Falls Sie einen Anschlussflug haben, müssen Ihre zollfrei gekauften Flüssigkeiten in das aufgegebene Gepäck gepackt werden. Da Sie vor Ihrem Gang durch die Zollkontrolle Ihr aufgegebenes Gepäck abholen müssen, können Sie die Duty-Free-Flüssigkeiten in Ihr Gepäck packen und für den Anschlussflug aufgeben.

Hinweis: Im Flugzeug transportierter Alkohol kann nicht an Bord konsumiert werden

Musikinstrumente

Musikinstrumente können an Bord mitgenommen oder als Gepäck aufgegeben werden. Falls notwendig, kann für ein Instrument auch ein Sitz gebucht und bezahlt werden.

Mitnahme an Bord

Ein kleines Musikinstrument kann als persönlicher Gegenstand mitgeführt werden. Wenn das Musikinstrument zu groß oder so geformt ist, dass es nicht unter den Sitz oder in die Gepäckablage passt, darf es nicht in die Fluggastkabine mitgeführt werden.

Aufgabe als Gepäck

  • Das Instrument sollte sich in einem Hartschalenkoffer befinden, damit es während des Transports geschützt ist.
  • Für Gepäckstücke, die über das zulässige Freigepäck hinausgehen, werden zusätzliche Gebühren berechnet.
  • Gebühren für Übergröße werden für Musikinstrumente mit einer linearen Länge von über 228,6 bis 292,1 cm (90 bis 115 Zoll) berechnet.
  • Gebühren für Übergewicht werden für Musikinstrumente berechnet, die über 22,68 kg (50 lbs) wiegen.
  • Musikinstrumente, die über 31,75 kg (70 lbs) wiegen, werden nicht akzeptiert.
  • Wenden Sie sich an das Reservierungsbüro, wenn die Außenmaße Ihres Instruments 292,10 cm überschreiten.

Zusätzlich zu den obigen Bestimmungen sollten bei Saiteninstrumenten die Saiten gelockert werden, um den Hals des Instruments vor Schäden durch eine Verkürzung bzw. Verlängerung der Saiten aufgrund von Temperaturschwankungen zu schützen.

Gepäck auf Kabinensitz

  • Continental gestattet den Kauf eines Tickets für ein Musikinstrument, das zu zerbrechlich oder sperrig ist, um als Gepäck aufgegeben zu werden. Standbässe und Kontrabässe werden nicht als Gepäck auf einem Kabinensitz akzeptiert.

Eine Gepäckzusatzhaftung kann für Musikinstrumente nicht erworben werden.

Fisch/Meeresfrüchte

Continental Airlines akzeptiert Meeresfrüchte als aufgegebenes Gepäck, falls die folgende Bedingung erfüllt ist:

  • Meeresfrüchte werden nur akzeptiert, wenn sie in eine Schutzverpackung eingeschweißt und in einem dichten Behälter verpackt sind.

Meeresfrüchte werden nicht akzeptiert, wenn sie in Nasseis oder in einem Styropor-Behälter verpackt sind.

Für Meeresfrüchte, die zusätzlich zu den kostenfreien Gepäckstücken mitgeführt werden, wird die gültige Übergepäck-Gebühr berechnet. Zuätzlich unterliegen Meeresfrüchte den Gebühren für Übergewicht und Übergröße.

„Excess Valuation“ kann für Meeresfrüchte nicht erworben werden.

ZAMZAM-Wasser

Continental Airlines akzeptiert einen Kanister mit bis zu 10 Litern ZamZam-Wasser als aufgegebenes Gepäck ohne zusätzliche Gebühren.

Der Kanister muss ordnungsgemäß von einer Kunststoffverpackung umschlossen sein, die den Austritt von Flüssigkeit und Schäden an anderen Gepäckstücken verhindert.

Kanister mit ZamZam-Wasser sind nicht als Handgepäck oder Gepäck in der Kabine erlaubt.

Wird mehr als ein Kanister aufgegeben, werden für die zusätzlichen Kanister Gebühren für Übergepäck erhoben.