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Baby- und Kinderartikel

Über das gesamte zulässige Handgepäck hinaus darf einer der folgenden Gegenstände für Kleinkinder an Bord mitgenommen werden:

  • Wickeltasche
  • Kleiner faltbarer Kinderwagen (sofern ausreichend Platz vorhanden ist)
  • Staatlich zugelassener Kindersitz (Kindertragesitz oder Autositz)

Kinderwagen und Autositze als aufgegebenes Gepäck

Continental akzeptiert einen Kinderwagen oder einen Autositz zusätzlich zum Freigepäck des Kunden. Wird der Gegenstand als Gepäck aufgegeben, werden ggf. Gebühren für Übergröße und Übergewicht berechnet. Die Gebühren für das erste und zweite Gepäckstück gelten weder für Kinderwagen noch für Autositze. Continental haftet nicht für Schäden an Kinderwagen. Der Erwerb einer Gepäckzusatzhaftung („Excess Valuation“) für Kinderwagen ist nicht möglich.
Hinweis: Wenn Sie neben dem Freigepäck einen Kinderwagen und einen Kindersitz fürs Auto mitnehmen, kann nur einer dieser beiden Gegenstände gebührenfrei befördert werden.

Für Kleinkinder, die im internationalen Flugverkehr für 10 Prozent des Erwachsenentarifs reisen, dürfen ein Kinderwagen oder ein Autositz sowie ein weiterer Gegenstand als kostenfreies Gepäck aufgegeben werden, dessen Außenmaße 157 cm und dessen Gewicht 23 kg (50 Pfd.) nicht überschreiten dürfen. Werden die Beschränkungen im Bezug auf das kostenfreie Gepäck für ein Kleinkind überschritten, wird das Übergepäck dem Gepäck des zahlenden Erwachsenen zugerechnet; dafür gelten alle einschlägigen Einschränkungen und es werden die anfallenden Übergepäck-Gebühren berechnet.

Staatlich zugelassener Kindersitz

Der Sitz muss den gültigen US-bundesstaatlichen Normen für Kraftfahrzeuge entsprechen. Falls der Sitz nach dem 2. Februar 1985 hergestellt wurde, muss er für die Verwendung in Kraftfahrzeugen und Flugzeugen zugelassen sein.

Der mitreisende Erwachsene muss sicherstellen, dass der Sitz richtig funktioniert, dass das Kind für den Sitz weder zu groß, zu schwer noch zu alt ist, dass es sicher im Sitz festgeschnallt ist und dass der Sitz sicher am Flugzeugsitz befestigt ist.

Continental hält keinen Platz für staatlich zugelassene Kindersitze frei, außer wenn für den Sitz ein Ticket gekauft wurde. Wenn, nachdem alle Passagiere eingestiegen sind, entsprechend Platz zur Verfügung steht, kann der Passagier den staatlich zugelassenen Kindersitz auf neben ihm befindlichen, unbesetzten Sitzplätzen unterbringen. Ist nach dem Einsteigen kein Platz mehr verfügbar, muss der Sitz an einem zugelassenen Aufbewahrungsort verstaut werden.

„AmSafe's CAReS“, das Flugzeug-Rückhaltesystem für Kinder, darf an Bord von Continental Airlines Flugzeugen verwendet werden. Andere Sitzerhöhungen und Rückhaltesysteme dürfen an Bord eines Continental Airlines-Flugzeugs nicht verwendet werden. Hinweis: Am Amsafe-System muss das FAA-Etikett angebracht sein. Für seine korrekte Anwendung an Bord des Flugzeugs ist einzig der Kunde verantwortlich.