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Vor jeder Kostenerstattung muss eine entsprechende Genehmigung vom Gepäckdienst [(USA) 1-800-335-2247] eingeholt werden.
Bei Reisen innerhalb der USA ist die Haftung von Continental für Schäden infolge von Verlust, Beschädigung oder verspäteter Lieferung des persönlichen Eigentums eines Kunden auf dessen Marktwert zum Zeitpunkt des Verlusts, der Beschädigung oder der Verspätung beschränkt, im Höchstfall aber auf einen Betrag von $3.300,00 (USD) pro Kunde, mit Ausnahme von Rollstühlen und anderen Hilfsmitteln.
Bei internationalen Reisen, für die das Warschauer Abkommen gilt (einschließlich innerhalb der USA verlaufender Teilstrecken internationaler Reisen), ist die Haftung von Continental auf ca. $9,07 (USD) pro Pfund (US) und $640,00 (USD) je Gepäckstück für aufgegebenes Gepäck sowie $400,00 (USD) pro Kunde für nicht aufgegebenes Gepäck begrenzt.
Bei internationalen Reisen, für die das Montrealer Abkommen gilt (einschließlich innerhalb der USA verlaufender Teilstrecken internationaler Reisen), ist die Haftung von Continental auf ca. $1.000 (USD) pro Kunde für aufgegebenes und nicht aufgegebenes Gepäck beschränkt. Wechselkurse stehen online unter imf.org zur Verfügung.
Bei der Aufgabe von Gepäck für einen Flug kann ein Kunde einen höheren Wert angeben als die maximale Haftungssumme. Weitere Einzelheiten finden Sie unter Bewertung des Selbstbehaltes. Das Angeben eines höheren Werts ist für einige Gegenstände möglicherweise nicht erlaubt.
Vermeiden Sie es, sehr wertvolle, zerbrechliche oder verderbliche Gegenstände in Ihr aufgegebenes Gepäck zu packen. Bei Reisen innerhalb der USA haftet Continental nicht für den Verlust, die Beschädigung oder die verspätete Lieferung sehr wertvoller, zerbrechlicher oder verderblicher Gegenstände. Unter Zerbrechliche und verderbliche Gegenstände finden Sie eine detaillierte Auflistung der ausgeschlossenen Gegenstände. Bei internationalen Reisen ist die Haftung von Continental wie oben beschrieben beschränkt.
Gepäckstücke können bei normaler Nutzung Abnutzungserscheinungen aufweisen. Continental haftet nie für die Zerstörung, den Verlust oder die Beschädigung von Gepäck, wenn dies aus den inhärenten Defekten, Eigenschaften oder Makeln des Gepäcks resultiert. Bei Inlandsflügen haftet Continental nicht für Schäden, die durch normalen Verschleiß verursacht werden, wie zum Beispiel:
- Kleine Risse, Kratzer, Abnutzung, Beulen und Schmutz
- Schäden an Rollen, Standfüßen, Teleskopgriffen
- Schäden infolge zu voll gepackter Gepäckstücke
- Verlust von Schlössern, Schlaufen oder Sicherheitsriemen
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