Continental Airlines akzeptiert die meisten Sportgeräte. Es gelten spezifische Richtlinien und Verpackungsbestimmungen. Wählen Sie einen der folgenden Gegenstände aus, um mehr Informationen zu erhalten.
- Sportbogenausrüstung
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Bei Continental kann pro Passagier jeweils eine Sportbogenausrüstung als Gepäckstück aufgegeben werden. Alle Gegenstände müssen in einem geeigneten Behälter ordnungsgemäß verpackt sein. Eine Sportbogenausrüstung besteht aus:
- 1 Bogentasche mit Bogen
- 1 Köcher mit Pfeilen
- Eine Zubehörtasche, die stabil genug sein muss, um den Inhalt vor Beschädigung zu schützen.
Gegebenenfalls wird die Gebühr für das erste oder zweite aufgegebene Gepäckstück erhoben. Für Sportbogenausrüstungen, die zusätzlich zum erlaubten Freigepäck mitgeführt werden, fällt die jeweils für Übergepäck geltende Gebühr an.
Continental haftet nicht für Schäden an Sportbogenausrüstungen, die nicht in Hartschalenbehältern verstaut sind.
- Baseballausrüstung
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Bei Continental kann pro Passagier eine Tasche mit Baseballausrüstung als Gepäck aufgegeben werden.
Baseballschläger sind im Handgepäck nicht zugelassen.
Gegebenenfalls wird für Baseballausrüstungen die Gebühr für das erste oder zweite aufgegebene Gepäckstück berechnet. Für eine Baseballausrüstung, die zusätzlich zum erlaubten Freigepäck mitgeführt wird, fällt die jeweils für Übergepäck geltende Gebühr an.
Auf Baseballausrüstungen werden die jeweils für Übergewicht und Übergröße geltenden Gepäckgebühren angewendet.
- Fahrräder
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Continental Airlines akzeptiert ein nichtmotorisiertes ein- oder zweisitziges Fahrrad (inkl. Tandemfahrräder) oder bis zu zwei nichtmotorisierte Fahrräder, die in einem einzelnen Behälter verpackt sind, als aufgegebenes Gepäck. Pro Strecke fällt eine Servicegebühr von US$100 für US-Inlandsreisen und US$200 für internationale Reisen an. Es gelten folgende Einschränkungen für Fahrräder:
- Lenkstangen müssen seitlich festgestellt und Pedale abmontiert werden oder
- Alle nicht befestigten Elemente müssen in Schaumstoff oder einem ähnlichen Schutzmaterial verpackt sein oder
- Fahrräder sollten in einem verschlossenen Behälter befördert werden. Wenn Sie einen Behälter benötigen, lesen Sie bitte den Abschnitt Kostenlos zur Verfügung gestellte Taschen auf unserer Website.
- Wenn Ihr Reiseplan einen Continental Express*- oder Continental Connection-Flug umfasst, wenden Sie sich an Continental, um Informationen über die Frachtraumeinschränkungen des Flugzeugs zu erhalten.
- Continental haftet nicht für Schäden an Fahrrädern, wenn die Lenkstangen nicht seitlich festgestellt und die Pedale nicht abmontiert und nicht in Schaumstoff oder einem ähnlichen Material verpackt wurden, oder wenn die Fahrräder nicht in Kartons oder Hartschalenbehältern verpackt wurden.
Hinweis: Fahrräder werden während eines Übergepäck-Embargos nicht befördert.
- Boogie/Skim/Speed Boards
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Bei Continental kann pro Passagier jeweils ein Boogie/Skim/Speed Board oder eine Bretttasche mit bis zu zwei Brettern als Gepäckstück aufgegeben werden.
Continental haftet nicht für Schäden an Boogie/Skim/Speed Boards.
Für Boogie/Skim/Speed Boards ist es nicht möglich, bei der Gepäckaufgabe gegen Zahlung eines entsprechenden Zuschlags einen höheren Wert zu deklarieren.
Gegebenenfalls wird für Boards die Gebühr für das erste oder zweite aufgegebene Gepäckstück berechnet. Für ein Boogie/Skim/Speed Board, das zusätzlich zum erlaubten Freigepäck mitgeführt wird, fällt die jeweils für Übergepäck geltende Gebühr an.
- Bowlingausrüstung
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Bei Continental kann pro Passagier jeweils eine Bowlingausrüstung als Gepäckstück aufgegeben werden.
Eine Bowlingausrüstung besteht aus:
- Bowlingkugel
- Bowlingtasche
- Bowlingschuhe
Gegebenenfalls wird für Bowlingausrüstungen die Gebühr für das erste oder zweite aufgegebene Gepäckstück berechnet. Für Bowlingausrüstung, die mehr als 23 kg wiegt, gelten die aktuellen Gebühren für übergewichtiges Gepäck.
Continental haftet nicht für Schäden an Bowlingausrüstungen.
Für Bowlingausrüstungen ist es nicht möglich, bei der Gepäckaufgabe gegen Zahlung eines entsprechenden Zuschlags einen höheren Wert zu deklarieren.
- Campingausrüstung
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Bei Continental können Campingausrüstungen als Gepäckstück aufgegeben werden. Campingausrüstungen umfassen u. a. folgende Gegenstände:
- Zelte
- Rucksäcke
- Schlafsäcke.
Bestimmte Gegenstände aus Stoff, Plastik, Vinyl oder leicht reißbarem Material sowie Gegenstände mit Aluminiumrahmen, Außentaschen, Gurten, Schnallen und anderen hervorstehenden Elementen werden als zerbrechliche Gegenstände akzeptiert. Continental haftet nicht für zerbrechliche Gegenstände. Laternen, Kocher und Heizelemente, die mit Flüssigbrennstoffen, Propan oder Butangas oder ähnlichen Substanzen betrieben werden, werden auf der Grundlage der Bestimmungen für Gefahrgut nicht als Gepäck akzeptiert.
Gegebenenfalls wird für Campingausrüstungen die Gebühr für das erste oder zweite aufgegebene Gepäckstück berechnet.
- Fechtausrüstung
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Bei Continental können Fechtausrüstungen als Gepäckstück aufgegeben werden. Fechtausrüstungen müssen sicher in einem geeigneten Behälter oder einer entsprechenden Verpackung verstaut sein.
Für eine zusätzlich zum erlaubten Freigepäck mitgeführte Fechtausrüstung wird die auf dieser Strecke für ein einzelnes Gepäckstück gültige Übergepäckgebühr berechnet.
Für Fechtausrüstung und -behälter, die mehr als 23 kg wiegen und neben der Fechtausrüstung noch andere Gegenstände bzw. andere Gegenstände anstelle der Fechtausrüstung enthalten, wird eine Gebühr von US$50 für Übergewicht erhoben.
Für Transportbehälter von Fechtausrüstungen, die größer als 157 cm (L+H+B) sind und neben der Fechtausrüstung noch andere Gegenstände bzw. andere Gegenstände anstelle der Fechtausrüstung enthalten, wird eine Gebühr für Übergröße erhoben.
Continental haftet nicht für Schäden an Fechtausrüstungen.
Für Fechtausrüstungen ist es nicht möglich, bei der Gepäckaufgabe gegen Zahlung eines entsprechenden Zuschlags einen höheren Wert zu deklarieren.
Gegebenenfalls wird für Fechtausrüstungen die Gebühr für das erste oder zweite aufgegebene Gepäckstück berechnet.
- Schusswaffen
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Bei Continental kann pro Passagier jeweils eine Schießausrüstung als Gepäckstück aufgegeben werden. Eine Schießausrüstung besteht aus einem Hartschalenbehälter für Schießausrüstungen mit bis zu fünf Schusswaffen mit oder ohne Zielrohr, 5 kg Munition und Gegenständen, die beim Schusswaffensport verwendet werden.
- Schusswaffen werden nur von Fluggästen akzeptiert, die mindestens 18 Jahre alt sind.
- Die internationalen Bestimmungen für Schusswaffen sind je nach Reiseziel und Transitland unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich bei den zutreffenden Konsulaten oder Botschaften nach genauen Informationen zu den Einfuhrbestimmungen, die für das/die Reiseziel(e) gelten.
- Schusswaffen sind für Reisen nach/aus Israel nicht zugelassen.
- Schusswaffen sind für Reisen nach/aus Dänemark nicht zugelassen.
- Für Flugreisen nach/von Großbritannien müssen Pistolen, Gewehre und Flinten in einem Hartschalen-Waffenbehälter verpackt sein.
- Passagiere, die Schusswaffen/Munition als Gepäck aufgegeben haben und nach/ab Amsterdam, Niederlande (AMS) reisen, müssen vor Abflug in ihrem Herkunftsland eine Genehmigung des niederländischen Konsulats bzw. der niederländischen Botschaft einholen. Waffen werden in Amsterdam möglicherweise beschlagnahmt, wenn der Besitzer nicht alle erforderlichen Genehmigungen vorweisen kann. Passagiere, die unter militärischem Befehl stehen, können Schusswaffen ohne vorherige Genehmigung des niederländischen Zolls als Gepäck aufgeben. Es ist verboten, Militärmunition als Gepäck aufzugeben. Das Antragsformular steht zum Herunterladen im Adobe PDF-Format zur Verfügung.
- Schusswaffen können nicht am Curbside-Check-in aufgegeben werden.
- Die Schusswaffe muss in einem abschließbaren Hartschalenbehälter verpackt sein. Der Behälter muss abgeschlossen werden und der Schlüssel oder die Zahlenkombination im Besitz des Passagiers verbleiben. Wenn Sie einen Hartschalenbehälter benötigen, lesen Sie sich den Abschnitt "Behälter" auf dieser Website durch.
- Handfeuerwaffen müssen in einem abschließbaren Hartschalenbehälter verpackt sein. Gepäck, das Handfeuerwaffen enthält, muss abgeschlossen werden, sobald es von Continental Airlines entgegengenommen wird, und der Schlüssel oder die Zahlenkombination muss im Besitz des Passagiers verbleiben.
- Die Schusswaffe wird in einem Bereich des Flugzeugs befördert, zu dem der Passagier keinen Zutritt hat. Ein Registrierungsnachweis ist nicht erforderlich.
- Für Schusswaffen, die zusätzlich zum erlaubten Freigepäck mitgeführt werden, fällt die jeweils für Übergepäck geltende Gebühr an.
- Es können maximal 5 kg Munition mitgeführt werden. Die Munition kann im selben Behälter wie die Schusswaffe oder in einem separaten Behälter verpackt sein. Die Munition muss in der Originalverpackung des Herstellers oder sicher in Faser-, Holz- oder Metallbehältern verpackt sein. Im Behälter muss die Munition vor Stößen geschützt und gegen Bewegung gesichert sein. Die Munition kann im selben Behälter wie die Schusswaffe oder in einem separaten Behälter verpackt sein.
Gegebenenfalls wird für Schusswaffen die Gebühr für das erste oder zweite aufgegebene Gepäckstück berechnet.
Einige Dokumente erfordern Adobe Acrobat Reader, um gelesen werden zu können. Adobe Acrobat Reader ist bei Adobe für Windows, Macintosh, UNIX und andere Betriebssysteme kostenlos erhältlich.
Continental haftet nicht für Schäden an Schusswaffen, die nicht in Hartschalenbehältern verstaut sind.
Für Schusswaffen, die nicht in Hartschalenbehältern verstaut sind, ist es bei der Gepäckaufgabe nicht möglich, gegen Zahlung eines entsprechenden Zuschlags einen höheren Wert zu deklarieren.
Hinweis:Der Passagier muss eine Schusswaffenerklärung unterschreiben.
- Angelausrüstung
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Bei Continental kann pro Passagier jeweils eine Angelausrüstung als Gepäckstück aufgegeben werden. Eine Angelausrüstung besteht aus:
- 2 Angelruten
- 1 Angelrolle
- 1 Kescher
- 1 Paar Angelstiefel
- 1 Spinnerkasten.
Alle Gegenstände müssen in einem geeigneten Behälter zweckmäßig verpackt sein. Dieser Behälter darf die maximale Größe von 292 cm (Länge + Breite + Höhe) und das Höchstgewicht von 23 kg nicht überschreiten.
Angelausrüstungen, deren Größe 203 cm überschreitet, können bei Flugreisen, die einen Continental Express*- oder Continental Connection-Flug beinhalten, nicht als Gepäckstück aufgegeben werden.
Gegebenenfalls wird für Angelausrüstungen die Gebühr für das erste oder zweite aufgegebene Gepäckstück berechnet.
Für Angelausrüstungen, die zusätzlich zum erlaubten Freigepäck mitgeführt werden, wird die jeweils für ein einzelnes Gepäckstück als Übergepäck geltende Gebühr berechnet, unabhängig davon, ob die Ausrüstung aus einem oder mehreren Gepäckstücken besteht.
Continental haftet nicht für Schäden an Angelausrüstungen.
Für Angelausrüstungen ist es nicht möglich, bei der Gepäckaufgabe gegen Zahlung eines entsprechenden Zuschlags einen höheren Wert zu deklarieren.
- Golfausrüstung
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Bei Continental kann pro Passagier jeweils eine Golfausrüstung als Gepäckstück aufgegeben werden.
Eine Golfausrüstung besteht aus:
- 1 Golftasche
- Golfbälle
- 1 Paar Golfschuhe.
Alle Gegenstände müssen in einem geeigneten Behälter ordnungsgemäß verpackt sein. Die Golftasche muss abgedeckt oder in einem schweren, hartwandigen Transportbehälter verstaut sein.
Continental haftet nicht für Schäden an Golfausrüstungen, die nicht in Hartschalenbehältern verstaut sind.
Für Golfausrüstungen, die nicht in Hartschalenbehältern verstaut sind, ist es nicht möglich, bei der Gepäckaufgabe gegen Zahlung eines Zuschlags einen höheren Wert zu deklarieren.
Gegebenenfalls wird für Golfausrüstungen die Gebühr für das erste oder zweite aufgegebene Gepäckstück berechnet.
Für Transportbehälter von Golfausrüstungen, die größer als 157 cm (L+H+B) sind und neben der Golfausrüstung noch andere Gegenstände bzw. andere Gegenstände anstelle der Golfausrüstung enthalten, wird eine Gebühr für Übergröße erhoben.
Hinweis: Alle Kunden, einschließlich OnePass Elite-Mitgliedern, die eine Golftasche einchecken, müssen beim Abholen ihrer Tasche mit einer Verzögerung an der Gepäckausgabe rechnen. Dies liegt daran, wie übergroße Gegenstände und Sportausrüstungen geladen, entladen und an die Gepäckausgabe geliefert werden müssen.
- Turnausrüstung
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Bei Continental kann pro Passagier jeweils eine Turnausrüstung als Gepäckstück aufgegeben werden. Die Turnausrüstung muss sicher in einem geeigneten Behälter oder einer entsprechenden Verpackung verstaut sein.
Für eine zusätzlich zum erlaubten Freigepäck mitgeführte Turnausrüstung wird die auf dieser Strecke für ein einzelnes Gepäckstück gültige Übergepäckgebühr erhoben.
Für Taschen mit Turnausrüstungen, die mehr als 23 kg wiegen und neben der Turnausrüstung noch andere Gegenstände bzw. andere Gegenstände anstelle der Turnausrüstung enthalten, wird eine Gebühr von US$50 für Übergewicht erhoben.
Continental haftet nicht für Schäden an Turnausrüstungen.
Für Turnausrüstungen ist es nicht möglich, bei der Gepäckaufgabe gegen Zahlung eines entsprechenden Zuschlags einen höheren Wert zu deklarieren.
Gegebenenfalls wird für Turnausrüstungen die Gebühr für das oder zweite aufgegebene Gepäckstück berechnet.
- Ausrüstung zum Drachenfliegen
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Einzelne Teile einer Ausrüstung zum Drachenfliegen können im Allgemeinen jeweils in getrennte Gepäckstücke eingepackt werden. Continental Airlines akzeptiert gegen eine Servicegebühr von US$100 (pro Strecke) für US-Inlandsreisen und US$200 (pro Strecke) für internationale Reisen höchstens zwei Gegenstände pro Gepäckstück für einen Satz von vier Gepäckstücken mit Ausrüstungsteilen. Das Gesamtgewicht aller Teile einer Ausrüstung zum Drachenfliegen darf höchstens 45,4 kg betragen.
Für Ausrüstungen zum Drachenfliegen ist es nicht möglich, bei der Gepäckaufgabe gegen Zahlung eines entsprechenden Zuschlags einen höheren Wert zu deklarieren.
Die zulässige Höchstlänge ist je nach Flugzeugtyp unterschiedlich. Ausrüstung zum Drachenfliegen, die länger als 183 cm ist, kann nicht in Flugzeugen der Reihe 737 befördert werden. Ausrüstung zum Drachenfliegen, die mindestens 274,4 cm lang ist, kann nicht im Airbus A320 oder Airbus A319 befördert werden.
Check-in kann bis zu 30 Minuten länger dauern.
Ausrüstung zum Drachenfliegen wird auf Flügen von Continental Express* oder Continental Connection nicht als aufgegebenes Gepäck akzeptiert.
Ausrüstung zum Drachenfliegen wird während eines Übergepäck-Embargos nicht befördert.
- Hockey-/Lacrosse-Ausrüstung
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Continental akzeptiert eine Hockey-/Lacrosse-Tasche und bis zu zwei Hockey- oder Lacrosse-Schläger pro Kunden anstelle eines aufgegebenen Gepäckstücks.
Gegebenenfalls wird für Hockey-/Lacrosse-Ausrüstungen die Gebühr für das erste oder zweite aufgegebene Gepäckstück berechnet.
Für Hockey- oder Lacrosse-Ausrüstung, die mehr als 23 kg wiegt oder größer als 158 cm (Außenmaß) ist, wird eine Gebühr für Übergewicht bzw. Übergröße erhoben.
Für weitere Hockey- oder Lacrosse-Schläger, die zusätzlich zum erlaubten Freigepäck mitgeführt werden, fallen die jeweils für Übergepäck geltenden Gebühren an.
- Wurfspeere
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Bei Continental können Wurfspeere als Gepäckstück aufgegeben werden. Wurfspeere müssen in einem Hartschalenbehälter ordnungsgemäß verpackt sein.
Gegebenenfalls wird für Wurfspeere die Gebühr für das erste oder zweite aufgegebene Gepäckstück berechnet.
Für Wurfspeere, die zusätzlich zum erlaubten Freigepäck mitgeführt werden, fällt die jeweils für Übergepäck geltende Gebühr an.
Continental haftet nicht für Schäden an Wurfspeeren.
- Kajaks/Kanus
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Continental Airlines befördert Kajaks oder Kanus als aufgegebenes Gepäck gegen eine Servicegebühr von US$100 (pro Strecke) für US-Inlandsreisen und US$200 (pro Strecke) für internationale Reisen. Das zulässige Höchstgewicht beträgt 45,4 kg. Die zulässige Höchstlänge beträgt 396 cm.
Continental haftet nicht für Schäden an Kajaks/Kanus.
Für Kajaks/Kanus ist es nicht möglich, bei der Gepäckaufgabe gegen Zahlung eines entsprechenden Zuschlags einen höheren Wert zu deklarieren.
Hinweis: Kajaks und Kanus, die länger als 396 cm sind, werden auf Continental-Flügen nicht als aufgegebenes Gepäck befördert. Kajaks und Kanus werden auf Flügen von Continental Express* oder Continental Connection nicht als aufgegebenes Gepäck akzeptiert.
Kajaks/Kanus, die länger als 183 cm sind, können nicht in Flugzeugen der Reihe 737 befördert werden. Kajaks/Kanus, die mindestens 274,4 cm lang sind, können nicht im Airbus A320 oder Airbus A319 befördert werden.
- Kiteboard
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Bei Continental Airlines kann ein Kiteboard oder eine Tasche mit Kiteboardausrüstung als Gepäckstück aufgegeben werden.
Wenn das Kiteboard/der Behälter mit der Kiteboardausrüstung ein Gewicht von 23 kg und/oder die maximale Größe von 157 cm (Länge + Breite + Höhe) überschreitet, fällt eine Servicegebühr von US$100 pro Strecke an. Die Servicegebühr wird zusätzlich zu eventuell anfallenden Übergepäckgebühren berechnet, aber die Gebühren für das erste oder zweite aufgegebene Gepäckstück entfallen.
Wenn das Kiteboard bzw. der Kiteboard-Behälter das Höchstgewicht von 23 kg und die Gesamtgröße von 157 cm (Länge + Breite + Höhe) unterschreiten, fällt die Servicegebühr von US$100 pro Strecke nicht an, aber die Gebühr für das erste oder zweite aufgegebene Gepäckstück wird berechnet, falls zutreffend.
Das Board muss gut gepolstert oder in einem geeigneten Behälter verstaut sein, der Schutz vor Kratzern gewährt. Continental Airlines haftet nicht für Schäden an Kiteboards oder Kiteboardausrüstungen.
Für Kiteboards oder Kiteboardingausrüstungen ist es nicht möglich, bei der Gepäckaufgabe gegen Zahlung eines Zuschlags einen höheren Wert zu deklarieren.
Hinweis: Auf Continental Airlines-Flügen können Kiteboards, deren Länge 292 cm überschreitet, nicht als Gepäckstück aufgegeben werden. Bei Flügen, die von Continental Express* oder Continental Connection durchgeführt werden, können Kiteboards, deren Länge 203 cm überschreitet, nicht als Gepäckstück aufgegeben werden.
Kiteboards werden bei Reiseplänen, die einen Continental Express*- oder Continental Connection-Flug enthalten, in Abhängigkeit von der Ladekapazität des Flugzeugs befördert.
Kiteboards werden während eines Übergepäck-Embargos nicht befördert. Kiteboards werden auf Flügen nach Costa Rica auch während eines Embargos befördert.
- Ruder
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Bei Continental kann pro Passagier jeweils ein Paar Ruder oder ein Behälter mit bis zu zwei Rudern als Gepäckstück aufgegeben werden.
Continental haftet nicht für Schäden an Rudern.
Für Ruder ist es nicht möglich, bei der Gepäckaufgabe gegen Zahlung eines entsprechenden Zuschlags einen höheren Wert zu deklarieren.
Gegebenenfalls wird für Ruder die Gebühr für das erste oder zweite aufgegebene Gepäckstück berechnet.
Für Ruder, die zusätzlich zum erlaubten Freigepäck mitgeführt werden, fallen die jeweils für Übergepäck geltenden Gebühren an.
- Paintball-Ausrüstung
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Paintball-Pistolen sind nicht im Handgepäck erlaubt.
Bei Continental kann eine Tasche mit Paintball-Ausrüstung als Gepäckstück aufgegeben werden. Eine Paintball-Pistole kann in einem unverschlossenen weichwandigen oder hartschaligen Behälter aufgegeben werden.
Gegebenenfalls wird für Paintball-Ausrüstungen die Gebühr für das erste oder zweite aufgegebene Gepäckstück berechnet.
Für eine zusätzlich zum erlaubten Freigepäck mitgeführte Paintball-Ausrüstung wird die auf dieser Strecke gültige Übergepäckgebühr erhoben.
Paintball-Munition muss in der Originalverpackung des Herstellers oder sicher in einem Behälter verpackt sein, der die Paintballs vor Bruch schützt.
Druckgasflaschen müssen leer und der Regler entfernt sein, um eine Sichtprüfung durch einen TSA-Sicherheitsprüfer zu ermöglichen.
Ungeöffnete Paintball-Luftflaschen in der Originalplastikverpackung werden leer verkauft und der Passagier muss nicht nachweisen, dass die Flaschen leer sind.
Continental haftet nicht für Schäden an Paintball-Ausrüstungen.
Für Paintball-Ausrüstungen ist es nicht möglich, bei der Gepäckaufgabe gegen Zahlung eines entsprechenden Zuschlags einen höheren Wert zu deklarieren.
- Fallschirme/Gleitschirme
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Bei Continental Airlines können Fallschirme oder Gleitschirme als Gepäckstück aufgegeben werden. Ein Fallschirm oder Gleitschirm, der mit an Bord genommen wird, darf die Größenbeschränkungen für Handgepäck, die für die Verstauung unter einem Flugzeugsitz gelten, nicht überschreiten. Wird der Artikel als Gepäck aufgegeben, werden alle zutreffenden Gebühren für Übergepäck, Übergröße und Übergewicht erhoben. Gegebenenfalls wird für Fallschirme/Gleitschirme die Gebühr für das erste oder zweite aufgegebene Gepäckstück berechnet.
- Elektroroller
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In Abhängigkeit von der Flugzeuggröße und den Bestimmungen zu den Ladebedingungen kann bei Continental Airlines pro Passagier ein zweirädriger, batteriebetriebener Elektroroller anstelle eines Gepäckstücks aufgegeben werden. Ein Elektroroller unterliegt den folgenden Bedingungen:
- $150 (USD) Servicegebühr pro Strecke. Die Servicegebühr für den Elektroroller fällt zusätzlich zu möglichen Übergepäckgebühren an.
- Ein Elektroroller ist nicht als Handgepäck erlaubt.
- Continental Airlines haftet nicht für Schäden an einem Elektroroller. Für Elektroroller ist es nicht möglich, bei der Gepäckaufgabe gegen Zahlung eines Zuschlags einen höheren Wert zu deklarieren.
- Elektroroller werden im Allgemeinen nicht als Mobilitätshilfen eingestuft. Ausnahme: Wenn ein Passagier glaubwürdig nachweisen kann, dass der Elektroroller als Alternative zu einem Rollstuhl erforderlich ist, nimmt Continental den Elektroroller ohne Servicegebühr entgegen. Es gilt die Regelung 28(C)(8) des Beförderungsvertrags für Verlust-, Schadens- oder Verzögerungsansprüche.
Hinweis: Aus Sicherheits- und Betriebsgründen ist es dem Passagier in keinem Fall erlaubt, den Elektroroller an oder hinter der Sicherheitskontrolle des Flughafens zu benutzen.
- Hochsprungstäbe
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Bei Continental kann ein Hochsprungstab als Gepäckstück aufgegeben werden. Der Hochsprungstab muss in einem geeigneten Behälter zweckmäßig verpackt sein. Je nach Flugzeugtyp gelten Einschränkungen für die Annahme von Hochsprungstäben. Bitte wenden Sie sich für Informationen zu den internationalen Längenbegrenzungen an das Reservierungsbüro von Continental Airlines. Innerhalb der USA fällt für Hochsprungstäbe eine Servicegebühr von $100 (USD) pro Strecke und pro Stab an. Diese Gebühr fällt zusätzlich zu einer möglichen Übergepäckgebühr an. Continental Airlines haftet nicht für Schäden an Hochsprungstäben. Bitte wenden Sie sich für Informationen zu internationalen Servicegebühren an das Reservierungsbüro von Continental Airlines.
Für Hochsprungstäbe ist es nicht möglich, bei der Gepäckaufgabe gegen Zahlung eines entsprechenden Zuschlags einen höheren Wert zu deklarieren.
Stabhochsprungausrüstungen können bei Flugreisen, die einen Continental Express*- oder Continental Connection-Flug beinhalten, nicht als Gepäckstück aufgegeben werden.
Hinweis: Hochsprungstäbe werden während eines Übergepäck-Embargos nicht befördert.
- Billardstöcke
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Bei Continental kann pro Passagier jeweils ein Behälter mit Billardstöcken als Gepäckstück aufgegeben werden.
Continental haftet nicht für Schäden an Billardstöcken.
Für Billardstöcke ist es nicht möglich, bei der Gepäckaufgabe gegen Zahlung eines entsprechenden Zuschlags einen höheren Wert zu deklarieren.
Gegebenenfalls wird für Billiardstöcke die Gebühr für das erste oder zweite aufgegebene Gepäckstück berechnet.
Für weitere Billardstöcke, die zusätzlich zum erlaubten Freigepäck mitgeführt werden, gelten die gängigen Übergepäckgebühren.
- Tauchausrüstung
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Bei Continental kann eine Tasche mit Tauchausrüstung als Gepäckstück aufgegeben werden. Für eine zusätzlich zum erlaubten Freigepäck mitgeführte Tauchausrüstung wird die auf dieser Strecke für ein Gepäckstück gültige Übergepäckgebühr erhoben.
Für Tauchertaschen, die mehr als 23 kg wiegen und neben der Tauchausrüstung noch andere Gegenstände bzw. andere Gegenstände anstelle der Tauchausrüstung enthalten, wird die entsprechende Gebühr für Übergewicht erhoben.
Für Tauchtaschen mit mehr als 157 cm Kantenlänge, die neben der Tauchausrüstung noch andere Gegenstände bzw. andere Gegenstände anstelle der Tauchausrüstung enthalten, wird die jeweils geltende Gebühr für Übergröße erhoben.
Gegebenenfalls wird für Tauchausrüstungen die Gebühr für das erste oder zweite aufgegebene Gepäckstück berechnet.
Eine leere Tauchflasche wird nicht als erlaubtes Freigepäck akzeptiert und wird gegen eine Servicegebühr von US$100 (pro Strecke) bei Flügen innerhalb der USA/Kanadas und US$200 (pro Strecke) bei internationalen Flügen transportiert.
Eine leere Tauchflasche oder bis zu drei Kreislauftauchgeräte fallen nicht unter die Bestimmungen für erlaubtes Freigepäck und unterliegen einer Servicegebühr von $100 (USD). Das Regulierventil muss von der leeren Tauchflasche/dem leeren Kreislauftauchgerät vollständig abmontiert sein. Die Flasche darf nicht versiegelt sein (d. h. die Flasche ist an einem Ende offen). Die Flasche muss eine Öffnung aufweisen, um die Sichtprüfung durch einen TSA-Sicherheitsbeamten zu ermöglichen.
Hinweis für Kreislauftauchgeräte: Bei aufgegebenem Gepäck wird Atemkalk mit einem Natriumhydroxidgehalt von höchstens 4% akzeptiert. Atemkalk mit einem Natriumhydroxidgehalt von 4,1% wird nicht in aufgegebenem Gepäck akzeptiert.
Eine Tauchausrüstung besteht aus einer leeren Tauchflasche, bis zu drei Kreislauftauchgeräten oder einer Tasche mit Tauchausrüstung. Eine leere Tauchflasche/ein leeres Kreislauftauchgerät und eine zusätzliche Tasche mit Tauchausrüstung werden als zwei Gepäckstücke getrennt berechnet.
Continental haftet nicht für Schäden an Tauchausrüstungen.
Für Tauchausrüstungen ist es nicht möglich, bei der Gepäckaufgabe gegen Zahlung eines entsprechenden Zuschlags einen höheren Wert zu deklarieren.
- Skating-Ausrüstung
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Schlittschuhe
Continental akzeptiert Schlittschuhe als aufgegebenes Gepäck.
Schlittschuhe sind im Handgepäck nicht zugelassen.
Wenn die Schlittschuhe als einzelner Gegenstand aufgegeben werden, werden sie dem Freigepäck zugerechnet.
Rollschuhe/Inlineskates/Skateboards
Continental akzeptiert Rollschuhe, Inlineskates und Skateboards als aufgegebenes Gepäck und als Handgepäck.
Gegebenenfalls wird für Skating-Ausrüstungen die Gebühr für das erste oder zweite aufgegebene Gepäckstück berechnet. Für eine Skating-Ausrüstung, die zusätzlich zum erlaubten Freigepäck mitgeführt wird, fällt die jeweils für Übergepäck geltende Gebühr an.
Auf Skating-Ausrüstungen werden die jeweils für Übergewicht und Übergröße geltenden Gepäckgebühren angewendet.
- Skiausrüstung/Wakeboard
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Bei Continental kann pro Passagier eine Skiausrüstung als Gepäckstück aufgegeben werden. Die Skiausrüstung muss in einem geeigneten Behälter sicher verpackt sein. Eine Skiausrüstung besteht aus:
- Wasserskier
- Snowboard
- Wakeboard
- Bis zu 2 Paar Ski und dazugehörige Ausrüstung in 1 Tasche und 1 Skischuhtasche. (Hinweis: Wenn die Skischuhtasche zusätzlich zu oder anstelle von Skischuhen andere Gegenstände enthält, werden die entsprechenden Gepäckgebühren oder Übergepäckgebühren erhoben.)
Gegebenenfalls wird für Skiausrüstungen die Gebühr für das erste oder zweite aufgegebene Gepäckstück berechnet.
Für eine zusätzlich zum erlaubten Freigepäck mitgeführte Skiausrüstung, wird die auf dieser Strecke für ein Gepäckstück gültige Übergepäckgebühr erhoben.
Für Ski- oder Skischuhtaschen, die mehr als 23 kg wiegen und neben der Skiausrüstung noch andere Gegenstände bzw. andere Gegenstände anstelle der Skiausrüstung enthalten, wird die entsprechende Gebühr für Übergewicht erhoben.
Continental haftet nicht für Schäden an Ski-, Wasserski- oder Snowboardausrüstungen.
Für Ski-, Wasserski- und Snowboardausrüstungen ist es nicht möglich, bei der Gepäckaufgabe gegen Zahlung eines entsprechenden Zuschlags einen höheren Wert zu deklarieren.
- Surfbrett
- Continental Airlines akzeptiert ein Surfbrett oder eine Surfbretttasche mit bis zu vier Surfbrettern bis zu einem Gewicht von 23 kg pro Kunde als aufgegebenes Gepäck gegen eine Servicegebühr von US$100 (pro Strecke) für US-Inlandsreisen und US$200 (pro Strecke) für internationale Reisen.
Diese Servicegebühr wird zusätzlich zu evtl. anfallenden Gebühren für Übergepäck und Gepäck mit Übergewicht berechnet.
Kiel/Finne muss abmontiert oder gut gepolstert sein. Das Brett muss in einem geeigneten Behälter verpackt sein, um Kratzer zu vermeiden. Continental Airlines haftet nicht für Schäden an Surfbrettern/Wakeboards. Für Surfbretter/Wakeboards ist es nicht möglich, bei der Gepäckaufgabe gegen Zahlung eines Zuschlags einen höheren Wert zu deklarieren.
Surfbretter/Wakeboards und Surfbretttaschen über 32 kg können nicht als Gepäck aufgegeben werden.
Hinweis: Auf Flügen von Continental Airlines können Surfbretter oder Surfbretttaschen von mehr als 292 cm Länge nicht als Gepäck aufgegeben werden. Auf Flügen von Continental Express* oder Continental Connection können Surfbretter oder Surfbretttaschen von mehr als 203 cm Länge nicht als Gepäck aufgegeben werden.
Surfbretter werden bei Reiseplänen, die einen Continental Express*- oder Continental Connection-Flug enthalten, in Abhängigkeit von der Ladekapazität des Flugzeugs befördert.
Surfbretter werden während eines Übergepäck-Embargos nicht akzeptiert. Ausnahme: Surfbretter werden auf Flügen nach Costa Rica auch während eines Übergepäck-Embargos akzeptiert.
- Tennisausrüstung
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Continental akzeptiert einen Tennisausrüstungsgegenstand als aufgegebenes Gepäck oder als Handgepäck. Ein Tennisausrüstungsgegenstand besteht aus einer Tennisschlägertasche, die Tennisschläger und Bälle enthält.
Tennisausrüstungen müssen gut geschützt verpackt werden oder es muss ein Formular über eine Haftungsbeschränkung unterzeichnet werden.
Gegebenenfalls wird für Tennisausrüstungen die Gebühr für das erste oder zweite aufgegebene Gepäckstück berechnet. Für eine Tennisausrüstung, die zusätzlich zum erlaubten Freigepäck mitgeführt wird, fällt die jeweils für Übergepäck geltende Gebühr an.
Auf Tennisausrüstungen werden die jeweils für Übergewicht und Übergröße geltenden Gepäckgebühren angewendet.
- Waveski
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Bei Continental Airlines kann ein Waveski oder ein Gepäckstück mit Waveski-Ausrüstung als Gepäck aufgegebenen werden. Für einen Waveski oder einer Tasche mit einer Waveski-Ausrüstung wird eine Servicegebühr von $100 (USD) pro Strecke erhoben.
Das Board muss gut gepolstert oder in einem geeigneten Behälter verstaut sein, der Schutz vor Kratzern gewährt. Continental Airlines haftet nicht für Schäden an einem Waveski oder an Waveski-Ausrüstungen.
Für einen Waveski ist es nicht möglich, bei der Gepäckaufgabe gegen Zahlung eines Zuschlags einen höheren Wert zu deklarieren.
Hinweis:Auf Flügen von Continental Airlines können Waveskis von mehr als 292 cm Länge nicht als Gepäckstück aufgegeben werden. Auf Continental Express*- oder Continental Connection-Flügen können Waveskis von mehr als 203 cm Länge nicht als Gepäck aufgegeben werden.
Waveskis werden bei Flugreisen, die einen Continental Express*- oder Continental Connection-Flug beinhalten, in Abhängigkeit von der Ladekapazität des Flugzeugs befördert.
Waveskis werden nicht während eines Übergepäck-Embargos akzeptiert.
- Windsurfausrüstung
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Bei Continental Airlines kann pro Passagier jeweils ein Gepäckstück mit Windsurfausrüstung von bis zu 32 kg als Gepäck aufgegeben werden. Windsurfausrüstung gehört nicht zum erlaubten Freigepäck. Für Windsurfausrüstungen wird eine Servicegebühr von $160 (USD) pro Strecke und Ausrüstungsgegenstand erhoben. Diese Gebühr wird zusätzlich zu evtl. anfallenden Übergepäckgebühren berechnet. Eine Windsurfausrüstung besteht aus:
- 1 Windsurfbrett von maximal 292 cm Länge
- 1 Baum
- 1 Mast
- 1 Segel
- Erforderliches Zubehör
Die Windsurfausrüstung muss gepolstert und in einem geeigneten Behälter verstaut sein, der ausreichenden Schutz vor Kratzern, Dellen oder anderen Schäden gewährt, die bei normaler Behandlung auftreten können. Continental Airlines haftet nicht für Schäden an Windsurfausrüstungen.
Windsurfausrüstungen werden nicht als aufgegebenes Gepäck für Reisepläne akzeptiert, die einen Continental Express*- oder Continental Connection-Flug enthalten.
Hinweis: Windsurfausrüstungen werden nicht während eines Übergepäck-Embargos akzeptiert.
* Durchgeführt von ExpressJet Airlines, Inc. und Chautauqua Airlines, Inc.