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Laden Sie die Hinweise für Flüge aus der Europäischen Union sowie die Kontaktinformationen der nationalen Vollzugsbehörden herunter:
Betr.: Einstiegsverweigerung, Annullierung von Flügen und Verspätungen
Es folgt ein von der EU-Verordnung 261 vorgeschriebener Hinweis von Continental Airlines mit Bezug auf Entschädigung und Unterstützung im Falle einer Einstiegsverweigerung und bei Annullierungen oder Verspätungen von Langstreckenflügen für Passagiere von Continental-Flügen, die von Flughäfen in EU-Mitgliedsstaaten ausgehen.
Die allgemeinen für Ihre Beförderung geltenden Geschäftsbedingungen finden Sie in den Beförderungsbedingungen.
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In der EU verbotene Fluggesellschaften
Die EU-Kommission hat eine Liste mit Fluggesellschaften aufgestellt, die ihre relevanten Sicherheitsnormen nicht erfüllen und daher nicht in der EU tätig sein dürfen. Sie können die Liste der Fluggesellschaften auf der Internetseite der Europäischen Kommission einsehen.
Vorschriften der Europäischen Union zum Import von Produkten tierischer Herkunft
Denken Sie daran, dass die Einfuhr von Fleisch- und Milchprodukten in die Europäische Union gesetzlich allgemein untersagt ist. Es gelten außerdem Beschränkungen für viele weitere Nahrungsmittel und Pflanzen. Falls Sie Fragen zu diesen Beschränkungen haben, wenden Sie sich bei Ankunft an einen Zollbeamten. Die Nichtdeklaration von Nahrungsmitteln, Milchprodukten und Pflanzen kann Verzögerungen, Bußgelder oder eine Strafverfolgung durch die entsprechende Zollbehörde in der EU zur Folge haben.
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