Startseite > Reiseinformationen > Besondere Reisebedürfnisse > Passagiere mit Behinderungen > Respiratoren, Beatmungsgeräte und CPAP-Beatmungsgeräte - Vom Passagier bereitgestellt
Tragbare elektronische persönliche Beatmungsgeräte, Respiratoren und CPAP-Beatmungsgeräte (Continuous Positive Airway Pressure) dürfen als Handgepäck mitgenommen und an Bord von Continental- und Continental Micronesia-Flügen verwendet werden, wenn sie durch ein Hersteller-Etikett überprüft werden können oder den FAA-Bedingungen entsprechen.
Fluggäste, die ein Beatmungsgerät, einen Respirator oder ein CPAP-Beatmungsgerät an Bord verwenden möchten, müssen Continental Reservations mindestens achtundvierzig (48) Stunden im Voraus über diesen Umstand informieren (001-800-228-2744 (USA)). Continental Reservations wird sicherstellen, dass sich das Gerät, welches Sie verwenden möchten, auf der Liste der aktuellen, zugelassenen Geräte befindet und wird Sie hinsichtlich der Anzahl der benötigten Batterien für Ihren Flug beraten. Kunden können Continental unterstützen, indem sie bei der Buchung Herstellerinformationen zum Gerät bezüglich der Einhaltung der FAA-Bestimmungen angeben.
Es können Sitzplatzbeschränkungen erforderlich sein, um bestimmte FAA-Sicherheitsregeln einzuhalten.
Bitte beachten Sie, dass die im Sitzplatz integrierte Stromversorgung nicht für Beatmungsgeräte, Respiratoren oder CPAP-Beatmungsgeräte geeignet ist. Daher müssen Reisende eine für die Flugdauer plus 3 Extrastunden Batteriebetriebszeit ausreichende Anzahl voll aufgeladener Akkus als Sicherheitsreserve für unvorhergesehene Verzögerungen mitbringen. Continental empfiehlt auch, dass Kunden ein entsprechendes handbetätigtes Ersatzgerät mitführen, das sie bei einem eventuellen Ausfall ihres elektronischen Hilfsgeräts an Bord oder bei unvorhergesehenen Verzögerungen verwenden können.
Beatmungsgeräte, Respiratoren und CPAP-Beatmungsgeräte werden als Hilfsgeräte betrachtet. Sie müssen gemäß den geltenden TSA- und FAA-Richtlinien sowie in Übereinstimmung mit den sonstigen für Handgepäck geltenden Bestimmungen in der Kabine verstaut und verwendet werden.
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