Continental Airlines akzeptiert neben dem Freigepäck einen Rollstuhl oder ein anderes Hilfsgerät pro Fluggast ohne zusätzliche Kosten. Für die Beförderung zugelassen sind alle Rollstuhltypen, darunter falt- und zusammenklappbare, nicht faltbare sowie manuelle und Elektrorollstühle.
Falls der Fluggast mit einem Elektrorollstuhl in einem Flugzeug mit bis zu 60 Sitzplätzen reist, muss dies achtundvierzig (48) Stunden im Voraus angekündigt werden. Der Fluggast muss sich mindestens eine Stunde vor Abflug zum Check-in einfinden.
Überprüfung Ihrer Geräte
Ihr Rollstuhl kann am Ticketschalter und/oder am Flugsteig überprüft werden. Continental empfiehlt, dass Sie sich mindestens eine Stunde vor Abflug am Flughafen einfinden, wenn Ihr elektronisches Hilfsgerät zunächst auseinander genommen werden muss. Diese zusätzliche Zeit hilft uns im ordnungsgemäßen Umgang mit Ihrem Hilfsgerät. Der Passagier kann die Rollstuhlausstattung von Continental verwenden, nachdem der persönliche Rollstuhl aufgegeben wurde. Es kann vereinbart werden, dass die Aufgabe und die Ausgabe des Rollstuhls am Flugsteig erfolgen. Bitte informieren Sie uns vorab, wenn Sie Ihre Ausrüstung an Flughäfen für Anschlussflüge benötigen. Bitte beachten Sie, dass es insbesondere bei Elektrorollstühlen mit größerem Gewicht trotz größter Bemühungen bisweilen zu Schäden kommen kann.
Unser Vorschlag: Schriftliche Anweisungen zu verschiedenen Funktionen an Ihrer Ausrüstung helfen dem Flughafenpersonal beim Ein- und Ausladen. Sie können Ihre eigenen Anweisungen formulieren, oder die von uns vorformulierten verwenden, indem Sie dieRollstuhlinformationskarteherunterladen. Geben Sie so viele Informationen wie möglich an und befestigen Sie die Karte am Gerät. Behalten Sie eine Kopie für sich und haben Sie diese verfügbar, wenn Ihr Gerät aus irgendeinem Grund verloren geht.
Manuelle Rollstühle
Fluggäste, die von der Möglichkeit des vorzeitigen Einsteigens Gebrauch machen, können auf Anfrage ihren faltbaren Rollstuhl bevorzugt an Bord verstauen lassen. An Bord sämtlicher Continental-Flugzeuge steht ein Staubereich zur Verfügung, in dem mindestens ein Rollstuhl eines erwachsenen Passagiers verstaut werden kann.
Die manuellen Rollstühle des Passagiers können sowohl am Ticketschalter als auch am Flugsteig für den Transport im Frachtbehälter aufgegeben werden. Bitte geben Sie unseren Mitarbeitern so viele Informationen wie möglich, um einen ordnungsgemäßen Umgang und reibungsloses Einladen sicherzustellen. Abnehmbare Teile wie zum Beispiel Sitzkissen und Fußstützen können mit in die Kabine genommen werden oder aufgegeben und mit dem Rollstuhl im Frachtbehälter verstaut werden.
Elektrische Geräte/Rollator und Rollstühle
Elektrische Geräte werden nicht auseinandergebaut, sogar die Batterien bleiben angeschlossen, vorausgesetzt, der Rollator und/oder Rollstuhl passt aufrecht durch die Flugzeugbehältertür. Wenn die Größe der Flugzeugbehältertür dies nicht ermöglicht, werden Sie möglicherweise von Flughafenmitarbeitern um Anweisungen für die Demontage Ihres Geräts gebeten. Es wäre hilfreich, wenn Sie die Montage-/Demontageanleitung mit der Angabe, welche Art von Batterie verwendet wird, mit sich führen. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie die Rollstuhlinformationskarte nutzen, die unserem Personal Informationen zu Ihrem Gerät gibt. Laden Sie eine Kopie der Rollstuhlinformationskarteherunter. Bitte beachten Sie, dass es insbesondere bei Elektrorollstühlen mit größerem Gewicht trotz größter Bemühungen bisweilen zu Schäden kommen kann.
Batterien für elektrische Geräte bleiben angeschlossen, sofern der Rollator und/oder der Rollstuhl aufrecht durch die Flugzeugbehältertür passt. Batterien müssen erkennbar sein als auslaufbar oder nicht auslaufbar, sodass die Fluggesellschaft Gefahrgut angemessen handhaben kann. Trockenzellen- und Gelzellenbatterien werden als nicht auslaufbar eingestuft. Sie erfordern weniger Anforderungen in der Handhabung. Es ist hilfreich, wenn sie diese Informationen für unsere Mitarbeiter bereit halten und zur Verfügung stellen. Batteriepacks, die Risse und/oder Schäden aufweisen, werden nicht zur Beförderung zugelassen.
Auslaufbare Batterien: Nasszellenbatterien werden als auslaufbar eingestuft und erfordern vor einem Flugzeugtransport eine besondere Vorbereitung. Die Batterie wird bei Einhaltung der folgenden Anforderungen zur Beförderung zugelassen:
- Bei der Sichtkontrolle, ggf. einschließlich Ausbau der Batterie, werden keine offensichtlichen Defekte festgestellt.
- Die Batterie wurde abgeklemmt und die Pole sind zum Schutz vor Kurzschlüssen isoliert.
- Der Rollstuhl bzw. die Gehhilfe kann in aufrechter Position eingeladen, verstaut, gesichert und ausgeladen werden.
- Bei Ausbau der Batterie muss diese unter Einhaltung der folgenden Anforderungen in einer festen, starren Transportverpackung mitgeführt werden:
- Die Verpackung muss dicht und für Batterieflüssigkeit undurchlässig sein. Um dieser Anforderung zu genügen, kann auch ein Einsatz verwendet werden, sofern dieser dicht und mit saugfähigem Material ausgelegt ist.
- Die Batterie muss vor Kurzschlüssen geschützt werden. Sie muss sich aufrecht und stabil gelagert in der Verpackung befinden. Diese muss ausreichend geeignetes saugfähiges Material enthalten, um den flüssigen Batterieinhalt im Fall eines Risses der Batterie vollständig aufzunehmen.
Auslaufsichere Batterien: Trockenzellen- und/oder Gelzellenbatterien werden als nicht auslaufbar betrachtet und beim Transport mit dem Flugzeug müssen weniger Voraussetzungen erfüllt werden. Wenn Ihr Rollstuhl bzw. Ihre Gehhilfe mit einer auslaufsicheren Batterie angetrieben wird, die aufrecht im Frachtraum des Flugzeugs verstaut werden kann, muss die Batterie unter den folgenden Umständen vermutlich nicht ausgebaut werden:
- Der Rollstuhl bzw. die Gehhilfe muss über mindestens eine Vorrichtung verfügen, mit der eine versehentliche Aktivierung oder ein eventueller Kurzschluss wirksam verhindert werden kann. Kann eine versehentliche Aktivierung nicht wirksam verhindert werden, werden die Batteriekabel entfernt und die Batteriepole zum Schutz vor Kurzschlüssen isoliert.
- Die Batterie muss sicher am Rollstuhl bzw. an der Gehhilfe befestigt und vollständig von einem entsprechend gekennzeichneten starren Gehäuse umschlossen sein.