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      Fragen, Stellungnahmen und Widerspruch

      Als Aktionär haben Sie die Möglichkeit, über das InvestorPortal Fragen an den Vorstand zu richten. Fragen sind spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung, d.h. bis zum Ablauf des 27. April 2021 über das InvestorPortal einzureichen.

      Es besteht ebenso die Möglichkeit, eine Stellungnahme in der Form einer Videobotschaft über das InvestorPortal einzureichen. Videobotschaften sind bis einen Tag vor der Hauptversammlung, d.h. bis spätestens zum Ablauf des 27. April 2021 über das InvestorPortal einzureichen.

      Ebenso besteht die Möglichkeit, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung über das InvestorPortal in dem dafür vorgesehenen „Widerspruchs-Feld“ zu erklären.

      Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft wird den Aktionären eine Anmeldebestätigung für die Hauptversammlung übersandt. Mit der Anmeldebestätigung für die Hauptversammlung erhalten die Aktionäre einen Internet-Zugangscode für das auf der Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung stehende InvestorPortal, über das die Aktionäre Rechte ausüben und Handlungen vornehmen können.