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      27. Oktober 2020

      Mit Profil in den Winter – es kommt auf Millimeter an

      • Nur jeder fünfte Pkw-Besitzer nennt die Mindestprofiltiefe für Winterreifen korrekt mit 1,6 Millimetern
      • 80 Prozent der Autofahrer kennen das fällige Bußgeld für abgefahrene Winterreifen nicht
      • In Österreich gelten strengere Regeln als in Deutschland

      Hannover, 27. Oktober 2020. „Von O bis O“ – also von Ostern bis Oktober – diese Faustregel für den alljährlichen Reifenwechsel kennen viele Autofahrer in Deutschland. Worauf sie dabei aber achten müssen, ist weit weniger bekannt. In einer repräsentativen Studie unter 1.012 Pkw-Fahrern des Marktforschungsinstituts forsa – beauftragt vom Technologieunternehmen Continental – kam heraus, dass nur 21 Prozent der Befragten die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern kennen, die sowohl für Ganzjahres-, Sommer- und Winterreifen gilt. Fast jeder Dritte (30 Prozent) konnte gar keine Aussage zur Mindestprofiltiefe machen.

      Auch bei den Folgen abgefahrener Winterreifen ergab sich ein ähnliches Bild: Mit 81 Prozent konnten vier von fünf Befragten hierzu keine Antwort geben. Dagegen konnten lediglich fünf Prozent der befragten Autofahrer das entsprechende Bußgeld korrekt benennen. Denn wer bei einer Kontrolle mit zu wenig Profil erwischt wird, muss mit einer Strafe von 60 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Gleiches gilt übrigens beim Fahren mit Sommerreifen bei winterlichen Bedingungen. Sollte dann noch eine Verkehrsbehinderung oder ein Unfall dazukommen, wird es noch teurer.

      Übrigens: Wer einen Skiurlaub in Österreich mit dem eigenen Pkw plant, sollte entsprechend der dort geltenden gesetzlichen Vorschriften Winter- oder Ganzjahresreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern aufziehen. Bei Nichteinhaltung droht ein Bußgeld von mindestens 35 Euro und die Unterbrechung der Fahrt, bis Reifen mit der passenden Profiltiefe montiert sind.

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