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      REACH

      REACH Gesetzgebung

      REACH ist der zentrale Teil der europäischen Chemikalien Gesetzgebung. REACH ist die Abkürzung for Registrierung, Evaluierung (Bewertung) und Authorisierung (Zulassung) von Chemikalien. Alle Chemikalien, die in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen bei der Europäischen Chemikalien Agentur (ECHA) in Helsinki registriert sein. Einige Stoffe sind zulassungspflichtig oder werden in ihrer Verwendung beschränkt-

      Link zur REACH Verordnung 

      Falls gelieferte Chemikalien, Gemische oder Fertigerzeugnisse Stoffe in Konzentration von mehr als 0,1% enthalten, die als "sehr besorgnis erregender Stoff" (SVHC, Substance of Very High Concern) eingestuft sind (entsprechend Artikel 57 und 59 REACH), muss der Empfänger der entsprechenden Waren über diese Stoffe informiert werden in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Artikel 31 REACH.

      Liste der betroffenen Stoffe (SVHC)