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      25. April 2024

      Continental zieht Schlussstrich unter Bußgeldverfahren

      • Staatsanwaltschaft Hannover hat Bußgeld in Höhe von 100 Millionen Euro gegen Continental erlassen
      • Grund: fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung im Zusammenhang mit der Zulieferung von Motorsteuergeräten und Motorsteuerungssoftware in ehemaliger Antriebssparte (Vitesco Technologies)
      • Bußgeldbemessung berücksichtigt zugunsten von Continental vollumfängliche Kooperation und Aufklärungshilfe sowie gestärkte Compliance-Strukturen 
      • Continental akzeptiert Bußgeld und verzichtet auf Einlegung von Rechtsmitteln
      • Bußgeld führt zu keiner wesentlichen zusätzlichen Ergebnisbelastung aufgrund der hierfür in den Vorjahren gebildeten Rückstellung 

      Hannover, 25. April 2024. Die Staatsanwaltschaft Hannover hat heute einen Bußgeldbescheid über insgesamt 100 Millionen Euro gegen die Continental AG und einzelne Tochtergesellschaften aufgrund einer fahrlässigen Aufsichtspflichtverletzung im Zusammenhang mit der Zulieferung von Motorsteuergeräten und Motorsteuerungssoftware (u. a. für den VW EA189 1,6 l) erlassen. Die Geldbuße setzt sich zusammen aus einem Ahndungsteil in Höhe von insgesamt 5 Millionen Euro sowie einer Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile in Höhe von insgesamt 95 Millionen Euro. Das Verfahren bezieht sich auf Geschäftsaktivitäten der ehemaligen Antriebssparte Powertrain, die 2021 als Vitesco Technologies abgespalten wurde.

      Continental hat den Bescheid nach intensiven Gesprächen mit der Staatsanwaltschaft Hannover und eingehender Prüfung akzeptiert und auf Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet. Es liegt im Unternehmensinteresse, dass das Bußgeldverfahren damit beendet ist. 

      Continental hat vollumfänglich mit der Staatsanwaltschaft kooperiert und die Ergebnisse der eigenen Untersuchung fortlaufend mit den Behörden geteilt. Das Unternehmen hat die Compliance signifikant gestärkt, ein eigenständiges Vorstandsressort für Integrität und Recht geschaffen und sein System für technische Compliance weiter ausgebaut. Dies wurde von der Staatsanwaltschaft bei der Bußgeldbemessung zugunsten von Continental berücksichtigt.

      Olaf Schick, Vorstand für Integrität und Recht: „Es ist wichtig und in unserem eigenen Interesse, dass wir einen Schlussstrich unter das Bußgeldverfahren ziehen. Wir haben dem Thema Integrität bei uns den höchsten Stellenwert gegeben, haben es organisatorisch neu aufgestellt und die Beschäftigten intensiv geschult. Diesen Prozess werden wir fortsetzen und weiterhin in die Integrität des Unternehmens investieren.“

      Für das laufende Geschäftsjahr 2024 führt die Geldbuße aufgrund der hierfür in den Vorjahren gebildeten Rückstellung zu keiner wesentlichen zusätzlichen Ergebnisbelastung. Zum 31. Dezember 2023 bestand zur Vorsorge für Bußgeldrisiken aus dem Verfahren der Staatsanwaltschaft Hannover eine Rückstellung in Höhe eines hohen zweistelligen Millionenbetrags.

      Auf Basis und nach Maßgabe der bestehenden vertraglichen Regelungen ist Vitesco Technologies in diesem Zusammenhang grundsätzlich verpflichtet, Continental von allen etwaigen Kosten und Verbindlichkeiten freizustellen. Dies folgt dem Grundsatz, dass mit der Abspaltung sämtliche Chancen, aber auch Risiken aus dem übertragenen Geschäft auf Vitesco Technologies übergehen.

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