REACH Verordnung
REACH ist ein zentraler Bestandteil des europäischen Chemikalienrechts. Die Abkürzung steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals. Alle Chemikalien, die in der EU hergestellt oder in die EU importiert werden, müssen bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki registriert werden. Bestimmte Stoffe unterliegen einer Zulassungspflicht, andere sind in ihrer Verwendung eingeschränkt.
Enthalten gelieferte Stoffe oder Gemische Bestandteile, die als besonders besorgniserregend (Substances of Very High Concern, SVHC) gemäß Artikel 57 und 59 der REACH-Verordnung eingestuft sind, müssen die Anforderungen des Artikels 31 (Bereitstellung eines Sicherheitsdatenblatts) erfüllt werden. Enthalten gelieferte Erzeugnisse solche SVHC in einer Konzentration von mehr als 0,1 %, ist der Empfänger gemäß Artikel 33 der REACH-Verordnung darüber zu informieren.