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      18. November 2019

      Bei Winterreifen an Geschwindigkeits-Aufkleber denken

      • Aufkleber informiert über zulässige Höchstgeschwindigkeit von Winter- und Ganzjahresreifen
      • Beim Fehlen drohen bis zu 25 Euro Geldbuße

      Hannover, 18. November 2019. Die Winterreifensaison hat schon begonnen, mehr und mehr Autofahrer setzen wieder auf die sicheren Pneus für die kalte Jahreszeit. Als einer der führenden Winterreifenhersteller weist Continental daher darauf hin, dass in zahlreichen Fällen der nötige Geschwindigkeitsaufkleber „im Sichtfeld des Fahrers“ anzubringen ist, wie die Straßenverkehrszulassungsordnung vorschreibt. Der Aufkleber ist erforderlich, wenn die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges über der Maximalgeschwindigkeit des Winter- oder Ganzjahresreifens mit der so genannten Schneeflockenkennung liegt. Fehlt der Aufkleber, wird bei Kontrollen ein Bußgeld von 5 Euro fällig. Wird man mit einer höheren Geschwindigkeit als der zugelassenen Reifenfreigabe ertappt, sind 25 Euro Bußgeld fällig. Die Höchstgeschwindigkeit des Autos findet man im Feld „T“ der Zulassungsbescheinigung Teil 1, die des Reifens als Teil der Dimensionsbezeichnung auf der Reifenflanke. Der Buchstabe in der Kennung verweist auf die Geschwindigkeit: So steht 195/65 R 15 „T“ für 190 km/h, Reifen mit der Kennung 195/65 R 15 „H“ sind für 210 km/h zugelassen. Noch schneller dürfen Reifen mit der Kennung „V“ = 240 km/h und „W“ = 270 km/h gefahren werden, Produkte mit der Kennung „Q“ sind nur bis 160 km/h freigegeben.

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