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      Fragen und Widerspruch

      Als Aktionär haben Sie die Möglichkeit, über das InvestorPortal Fragen an den Vorstand zu richten. Fragen sind spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis zum Ablauf des 11. Juli 2020 über das InvestorPortal einzureichen. 

      Ebenso besteht die Möglichkeit, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung über das InvestorPortal in dem dafür vorgesehenen „Widerspruchs-Feld“ zu erklären.

      Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft wird den Aktionären eine Anmeldebestätigung für die Hauptversammlung übersandt. Mit der Anmeldebestätigung für die Hauptversammlung erhalten die Aktionäre einen Internet-Zugangscode für das auf der Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung stehende InvestorPortal, über das die Aktionäre Rechte ausüben und Handlungen vornehmen können.